Gesetzlicher Mindestlohn — Erhöhungen ab 01.01.2017

Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass eine ständige Kommission der Tarifpartner alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns entscheidet. Nachdem der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2015 eingeführt wurde, haben sich die Mitglieder der Mindestlohnkommission am 28.06.2016 einstimmig für eine Erhöhung ab 01.01.2017 um 34 Cent ausgesprochen. Das Bundeskabinett hat nun, wie die Bundesregierung am 26.10.2016 bekannt gab, eine entsprechende Verordnung verabschiedet.

Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.

Zudem gilt vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 für Zeitungszusteller ebenfalls ein Mindeststundenlohn von 8,50 Euro; ab dem 01.01.2018 erhalten Zeitungszusteller ebenfalls 8,84 Euro je Zeitstunde.

Ab dem 01.01.2018 entfällt zudem die tarifvertragliche Privilegierung und der gesetzliche Mindestlohn gilt sodann für alle Branchen.

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