Späteheklauseln sind altersdiskriminierend, BAG 04.08.2015 - 3 AZR 136/13

Späteheklauseln verhindern den Anspruch auf betriebliche Witwenrente, wenn die Ehe erst nach einer festgelegten Altersgrenze geschlossen wurde. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts verstoßen solche Klauseln gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nach § 7 Abs. 2 AGG.

Der im Jahr 2010 verstorbene Ehemann der Klägerin war bei der Beklagten tätig. Er hatte Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Zwischen den Parteien war streitig, ob die Klägerin als Witwe Anspruch auf Witwenrente hat. Die Pensionsregelungen enthielten eine sogenannte „Späteheklausel“. Diese Klausel regelt, dass nur dann Anspruch auf Witwenrente besteht, wenn die Ehe vor dem 60. Lebensjahr geschlossen wird. Die Ehe wurde erst 2008 geschlossen, als der Ehemann bereits 61 Jahre alt war.

Nachdem die Klage von den ersten beiden Instanzen abgewiesen wurde, bekam die verwitwete Klägerin vom Bundesarbeitsgericht Recht. Der verstorbene Ehemann wurde nach § 7 Abs. 2 AGG auf Grund seines Alters benachteiligt. Auch die in § 10 AGG geregelten Ausnahmen von dem Benachteiligungsverbot greifen vorliegend nicht. Eine Rechtfertigung könnte sich allenfalls aus § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG ergeben. Dort ist unter anderem festgelegt, dass für die Mitgliedschaft in einem betrieblichen Absicherungssystem für Alter und Invalidität Altersgrenzen und Alterskriterien für versicherungsrelevante Berechnungen festgelegt werden dürfen. Allerdings gelten diese erleichterten Bedingungen nicht für die Hinterbliebenenversorgung, zu der auch Witwen-und Waisenrente zählen. Die Interessen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer werden auf Grund des Alters unangemessen beeinträchtigt. Im Ergebnis hat die Klägerin Anspruch auf Witwenrente.

VOELKER & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB

info@voelker-gruppe.com
www.voelker-gruppe.com

 voelker-partner-mbb

Standort Reutlingen
Am Echazufer 24, Dominohaus
D-72764 Reutlingen
T +49 7121 9202-0
F +49 7121 9202-19
reutlingen@voelker-gruppe.com
Standort Stuttgart
Löffelstraße 46
D-70597 Stuttgart
T +49 711 2207098-0
F +49 711 2207098-35
stuttgart@voelker-gruppe.com
Standort Balingen
Hauptwasen 3
D-72336 Balingen
T +49 7433 26026-0
F +49 7433 26026-20
balingen@voelker-gruppe.com