Bankrecht, Bankaufsichtsrecht, Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht





Banken, Sparkassen, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen sind täglich mit hochkomplexen juristischen Fragestellungen konfrontiert. Sie sehen sich ständig neuen, immer weiter ausufernden gesetzlichen Regelungen ebenso ausgesetzt wie einer Fülle von obergerichtlichen Entscheidungen, die immer neue Schranken für die tägliche Arbeit vorgeben. Um Haftungsfälle zu vermeiden, ist es notwendig, sehr eng mit hochspezialisierten anwaltlichen Beratern zusammen zu arbeiten.

VOELKER hat sich zum Ziel gesetzt, zu allen sich ergebenden Fragestellungen bei Banken, Sparkassen, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen eine spezialisierte, fachlich hochqualifizierte, umfassende und schnelle Beratung anzubieten. Eine der Besonderheiten von VOELKER liegt darin, dass unsere bankrechtliche Abteilung „branchenorientiert“ ausschließlich für Banken, Sparkassen, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen tätig ist. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeiten liegt in den Bereichen Bankrecht, Bankaufsichtsrecht, Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht (für Banken und Versicherungen) sowie Versicherungsrecht. Ihre Ansprechpartner sind Dr. Bernd Linnebacher sowie Dr. Jan-David Jansing, beide Partner bei VOELKER und beide Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Als erfahrene Rechtsberater mit einschlägigen Branchenkenntnissen erarbeiten sie gemeinsam mit Ihnen praktikable und effektive Lösungen und vertreten Ihre Interessen, insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und bei Insolvenzverfahren, schnell und erfolgreich – auch Dank der Unterstützung eines Teams weiterer hoch qualifizierter Anwälte, die in der bankrechtlichen Abteilung von VOELKER ausschließlich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Versicherungsrecht spezialisiert tätig sind. Wir legen größten Wert auf eine persönliche, langfristig ausgerichtete, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

Seit Jahren führen wir bei entsprechendem Bedarf für Mandanten und Interessenten zu aktuellen bankrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragestellungen In-House-Schulungen und (Mitarbeiter-) Seminare durch. Unsere Spezialisten stehen zudem jederzeit als Dozent oder Vortragender zu sämtlichen auf die Bedürfnisse Ihres Hauses zugeschnittenen Fragestellungen zur Verfügung.

Weitere Informationen können Sie unserem Flyer entnehmen.

Unsere Beratungsfelder

  • Bankrecht:
    • Beratung und gerichtliche Tätigkeit in allen Fragen des Kreditgeschäftes, der Kreditsicherung und Sicherheitenverwertung einschließlich Zwangsversteigerungs- und -verwaltungsverfahren sowie Zwangsvollstreckungsverfahren
    • Begleitung von Transaktionsgeschäften (z.B. Kredit- und Forderungsverkauf, Transaktionen oder Umstrukturierungen des Kreditnehmerbetriebs, Corporate Finance)
    • Vertragsgestaltungen im gesamten Bankbereich
    • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in (Darlehens-) Widerrufsfällen
    • „Externe Rechtsabteilung“, u. a. laufende Beratung von Vorständen und Bankmitarbeitern, umfassende Beratung bei Schadensfällen der Banken
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  • Bankaufsichtsrecht:
    • Präventive Beratung und Begutachtung in allen (bank-) aufsichtsrechtlichen Fragestellungen
    • Interessenvertretung gegenüber Aufsichtsbehörden (z.B. in Zulassungs-, Prüfungs- oder Beschwerdeverfahren)
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  • Kapitalmarktrecht:
    • Interessenvertretung von Banken, Sparkassen und Kapitalanlagegesellschaften in sämtlichen Bereichen des Kapitalanlagerechts einschließlich Vertretung in gerichtlichen Verfahren (z. B. bei Streitigkeiten über Fondsbeteiligungen oder Swaps)
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  • Insolvenzrecht:
    • Begleitung und Beratung in der Insolvenz des Vertragspartners, Durchsetzung von Sicherheiten im Insolvenzverfahren
    • Begleitung und Beratung vor und in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren; Vertretung im Gläubigerausschuss
    • Beratung und gerichtliche Tätigkeit bei allen Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern, insbesondere in Anfechtungsprozessen
    • Sanierung von Unternehmen in der Krise im Auftrag von Bankmandanten, sofern Schwerpunkte in finanztechnischen und bankrechtlichen Fragen liegen
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  • Versicherungsrecht:
    • Versicherungsrecht
    • Begleitung und Beratung von Banken, Sparkassen und Versicherungen an der Schnittstelle Bankrecht/Versicherungsrecht (z. B. bei Fragen zum Vertrieb von Versicherungsprodukten im Bankbereich und bei der Prüfung deckungsrechtlicher Fragen in der Vermögensschadenhaftpflicht- oder der Vertrauensschadenversicherung)
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Andere über uns

  • JUVE-Handbuch 2018/2019
    • „Die guten Kontakte ihrer erfolgr. Bankrechtspraxis nutzt das Team um Linnebacher zunehmend, um sowohl Finanzinstitute als auch Mittelständler zu strukturierten Finanzierungen oder Konsortialkrediten zu beraten.“
  • JUVE-Handbuch 2017/2018
    • „Daneben punktet die Reutlinger Einheit aber auch mit ihrer außergewöhnlich erfolgreichen Bankrechtspraxis, die für zahlreiche Finanzinstitute – auch bundesweit – im Einsatz ist, sei es in Streitigkeiten um den Widerruf von Kreditverträgen oder zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen.“
  • JUVE-Handbuch 2016/2017
    • „Daneben forciert die Kanzlei Spezialisierungen, für die sie inzwischen weit über ihr Stammrevier hinaus wahrgenommen wird. Erneut gelang es, die von [Dr.] Linnebacher geleitete Bankrechtspraxis auszubauen. Um Banken bei der großen Zahl von Streitigkeiten um Kreditwiderrufe beizustehen, hat Voelker eigens eine IT-Plattform geschaffen. Inzwischen erweist sich die Datenbank auch als Türöffner für weiteres Geschäft. So suchte eine Volksbank im Anschluss an Widerrufsfälle bei einem länderübergreifenden Konsortialvertrag zur Finanzierung eines Erlebnisbads Rat. Auch die Vertretung von Banken im Zusammenhang mit strittigen Swapverträgen und bei Insolvenzen gewann an Bedeutung.“
  • JUVE-Handbuch 2015/2016
    • „Starke Prax[is] im […] Bank- u. Finanzrecht“.
    • „Die im Südwesten häufig empfohlene Reutlinger Kanzlei treibt den Ausbau ihrer Bankrechtspraxis weiter voran. […] Besonders dynamisch hat sich zuletzt die Arbeit für Banken bzgl. fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen entwickelt. Die Einrichtung einer umf. Vertragsdatenbank ist ein Ausdruck der Expertise auf diesem Gebiet u. bescherte Voelker zahlr. Neumandanten, die sie bundesw. in Prozessen vertritt. Dass das Team um [Dr.] Linnebacher auch zu anspruchsvollen Fragen wie Bankenhaftung bei CHF-Swaps berät, zeugt von einem Know-how, das wenige Regionalkanzleien erreichen.“
  • Kanzleien in Deutschland 2014
    • „Durch eine herausragende Dynamik zeichne[t] sich […] das Bankrecht mit Dr. Bernd Linnebacher (ergänzt durch Finanz- und Kapitalmarktrecht) […] aus.“
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