Ricarda Bongers
Rechtsanwältin
Kurzlebenslauf
Geboren 1995 in Tübingen, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen mit Schwerpunkt im Bereich Arbeit und Soziales im Unternehmen, Referendariat am Landgericht Hechingen, seit 2022 Mitglied der Kanzlei.
Beratungsfelder
- Beratung und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
- Beratung bei Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Gestaltung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen
Vergangene Vorträge
Aktuelle Beiträge
- Die praktische Anwendung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Am 02.07.2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen sind nunmehr dazu verpflichtet, ein internes Meldesystem einzuführen, im Rahmen dessen von Beschäftigten auf mögliche Missstände hingewiesen werden kann. [mehr …] - Urteil des BAG: Kein Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess in Bezug auf Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung
Mit Urteil vom 29.06.2023, Az: 2 AZR 296/22, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass in einem Kündigungsschutzprozess grundsätzlich kein Verwertungsverbot im Hinblick auf Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung besteht, die ein vorsätzliches vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Dies gilt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.
[mehr …] - BAG stellt in neuer Entscheidung klar: Dreijährige Verjährungsfrist für Urlaubsabgeltung bleibt
Mit Urteil vom 20.12.2022, Az: 9 AZR 266/20, schloss sich das BAG der Rechtsprechung des EuGH an, wonach Urlaub in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht verjähren kann, wenn Arbeitgeber ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen sind. [mehr …] - Reform des Nachweisgesetzes zum 01.08.2022 mit weitreichenden Änderungen für Arbeitgeber
Am 23.06.2022 wurde das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen durch den Bundestag beschlossen. Mit der Umsetzung waren zahlreiche gesetzliche Änderungen, insbesondere Änderungen des Nachweisgesetzes, verbunden, welche nicht zu Unrecht von der Praxis kritisiert werden. [mehr …]