Digital & Analog - Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen im IT-Recht, Urheberrecht und E-Commerce-Recht:
  • Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zu USA – Übermittlung von personenbezogenen Daten an viele US-Unternehmen endlich wieder rechtssicher möglich
  • Was ist passiert?

    Die Übermittlung von Daten in Länder mit niedrigerem Datenschutzniveau als in der EU – wie etwa bislang die USA – ist grundsätzlich verboten. Die Europäische Kommission hat nun am Montag, den 10.07.2023 einen Angemessenheitsbeschluss https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3721 für einen sicheren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA erlassen.

    [mehr …] (12.07.2023)

  • Rechtliche Probleme bei Plattformen und Portalen im Medizin- und Gesundheitsbereich
  • Es gibt in den letzten Jahren – nicht nur seit der Corona-Krise – immer mehr Portale mit medizinischen Informationen oder sogar medizinischen Dienstleistungen, wie z.B. Zweitmeinungsportale, wissenschaftliche Informationsportale für Patienten oder Ärzte, Bewertung von Medikamenten, Symptom-„Checker“. Zahlreiche neue Portale sind gerade jetzt in Corona-Zeiten kurzfristig entstanden oder sind im Entstehen, z.B. telemedizinische Angebote, Vermittlungsportale wie Terminvermittlung. In der Beratung solcher Portale gibt es typische rechtliche Probleme, die es zu beachten gilt: [mehr …] (18.11.2020)
  • DSB-Forum: Jahresupdate für Datenschutzbeauftragte 2020 — Veranstaltung am 11.02.2019
  • Veranstaltung am Dienstag, den 11.02.2020 (17:30 bis 20:30 Uhr), im Dominohaus in Reutlingen: Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an interne und externe betriebliche Datenschutzbeauftragte. Die entsprechenden Kenntnisse der DSGVO und des Datenschutzrechts werden vorausgesetzt. Auf dieser Basis wird auf praxisrelevante Entwicklungen der letzten Monate eingegangen, die sich auf den Alltag als Datenschutzbeauftragte auswirken.

    Eine Fortbildungsbescheinigung wird erteilt. [mehr …] (08.01.2020)

  • Veranstaltung: Haftungsrisiken durch die DSGVO ab dem 25.05.2018 vermeiden — Die praktische Umsetzung des neuen Datenschutzrechts
  • Veranstaltung am Donnerstag, den 01.03.2018 (17:30 bis 20:30 Uhr), im Dominohaus in Reutlingen:

    Das bekannte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird zum 25.05.2018 aufgehoben und durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ersetzt. Hierdurch werden zahlreiche Änderungen im täglichen Umgang mit personenbezogenen Daten erforderlich. Gleichzeitig wird der Bußgeldrahmen von bislang 0,3 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR (oder falls höher) 4 % des weltweiten Jahresumsatzes erhöht. Ferner werden Datenschutzverstöße zunehmend als durch Mitbewerber abmahnfähig erachtet. Auch die Datenschutzbehörden stocken personell auf, um die neuen Anforderungen der DSGVO umsetzen zu können. [mehr …] (27.01.2018)

  • Reutlinger Forum Industrie 4.0 am Dienstag, den 17. Oktober 2017 — Markteinführung, Vertrieb und Schutz vernetzter Produkte
  • Daten gelten als das Öl des 21. Jahrhunderts. Dennoch sieht unsere Rechtsordnung kein Eigentum an Daten vor. Sie haben also z. B. kein Eigentum an den Daten in Ihrem eigenen Smartphone. [mehr …] (25.08.2017)
  • Forum Industrie 4.0 im Gerber am Dienstag, den 16. Mai 2017 — Markteinführung, Vertrieb und Schutz vernetzter Produkte
  • Daten gelten als das Öl des 21. Jahrhunderts. Dennoch sieht unsere Rechtsordnung kein Eigentum an Daten vor. Sie haben also z. B. kein Eigentum an den Daten in Ihrem eigenen Smartphone. [mehr …] (27.03.2017)
  • EU-Datenschutzgrundverordnung ab Mai 2018
  • Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist im Amtsblatt veröffentlicht worden und wird damit im Mai 2018 in Kraft treten. Es besteht damit kein akuter Umsetzungsbedarf. Ab Mai 2018 sollten die neuen Vorschriften jedoch eingehalten werden. (01.06.2016)
  • LG Düsseldorf: Einbindung des Facebook-Button ohne weitere Maßnahmen unzulässig
  • Das LG Düsseldorf hat einem Unternehmen die Nutzung des Facebook-Buttons wie von Facebook vorgesehen — ohne zusätzliche Maßnahmen — verboten. Die direkte Einbindung verstoße gegen deutsches Datenschutzrecht. Das betroffene Unternehmen muss den Webseitenbesucher vor Aktivierung des Facebook-Buttons über die datenschutzrelevanten Umstände aufklären und eine Einwilligung einholen lassen. VOELKER hat auf dieses Problem in der Vergangenheit bereits hingewiesen. [mehr …] (01.06.2016)
  • Änderung der Verordnung für EU-Marken
  • Die Gemeinschaftsmarke heißt nun Unionsmarke. Das Markenamt heißt anstatt HABM nun EUIPO (European Union Intellectual Property Office). Neben den Namensänderungen sind zahlreiche Detailänderungen aufgrund der neuen Unionsmarkenverordnung erfolgt. Eine bedeutende Änderung betrifft das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Bislang konnten Klassenüberschriften oder Klassenoberbegriffe verwendet werden, um eine ganze Kategorie von Waren oder Dienstleistungen zu erfassen. Dies ist zukünftig nicht mehr möglich. Künftig muss jede zu erfassende Ware oder Dienstleistung einzeln genannt werden. Diese Regelung gilt auch für bereits angemeldete Waren. Unter bestimmten Umständen können Waren und Dienstleistungen nachgemeldet werden. Dies jedoch höchstens bis zum 24.09.2016. Markeninhaber sollten innerhalb der Frist prüfen, ob eine Nachmeldung für ihre Marke in Betracht kommt. (01.06.2016)
  • OLG Köln: Amazon-Prime-Bestellbutton rechtswidrig
  • Amazon bewarb seinen Dienst „Prime“. Ein Abonnement konnte über einen Buttonklick erfolgen; der Button war mit „Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig“ beschriftet. Das ist – wenig überraschend – nach dem OLG Köln rechtswidrig. Der Button muss mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einem ähnlich eindeutigen Text beschriftet sein. [mehr …] (01.06.2016)
  • Altmarken: Nachmeldung von Waren und Dienstleistungen bis September 2016
  • Im März 2016 wurde die bisherige Gemeinschaftsmarkenverordnung durch die neue Unionsmarkenverordnung ersetzt. Dies hat einige rechtliche Änderungen zur Folge. Von Bedeutung ist bei einigen Altmarken insbesondere die Nachmeldung von Waren und Dienstleistungen bis spätestens Spetember 2016. [mehr …] (01.06.2016)
  • Erste Verordnung zum IT-Sicherheitsgesetz in Kraft
  • Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) ist in Kraft getreten. Damit wird für einige Sektoren (Energie, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation) festgelegt, wann eine kritische Infrastruktur im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes vorliegt. Bestimmungen zu anderen Sektoren folgen mit einer gesonderten Verordnung. Der typische, mittelständische Onlineshop ist nicht erfasst. Insbesondere Unternehmen, die Dienste im Bereich Sprach- und Datenübertragung sowie Datenspeicherung und Verarbeitung anbieten, sollten anhand der Verordnung jedoch prüfen, ob sie die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes einzuhalten haben. Relevant ist insoweit § 5 der BSI-KritisV sowie deren Anhang 4 Teil 3. (01.06.2016)
  • Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten
  • Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist in Kraft getreten. Das Gesetz dient dazu, Streitigkeiten mit Verbrauchern durch Schlichtungsstellen beizulegen. Bereits Anfang des Jahres war deshalb ein weiterer Hinweis auf die Homepage aufzunehmen (siehe unseren Hinweis). § 36 VSBG enthält nun weitere Informationspflichten für fast jede Webseite. Diese Informationspflichten sind jedoch erst ab dem 01.02.2017 zu beachten. (01.06.2016)
  • Erweiterte Datenschutz-Abmahnbefugnisse von Verbänden
  • Das Unterlassungsklagengesetz ist geändert worden. Verbraucherschutzverbände können Datenschutzrechtsverstöße nun im Rahmen ihrer Verbandsklagenbefugnis kostenpflichtig abmahnen. Unabhängig vertreten die Gerichte zunehmend mehr die Auffassung, dass auch Mitbewerber gegen Datenschutzrechtsverstöße vorgehen dürfen. Es wird daher damit zu rechnen sein, dass Datenschutzverstöße in Zukunft deutlich mehr abgemahnt werden. (01.06.2016)
  • BGH: Widerrufsrecht auch bei Missbrauch
  • Ein Verbraucher hatte zwei Matratzen bestellt. Später teilte der Verbraucher mit, dass er die Matratzen anderswo günstiger gefunden habe und um Erstattung des Differenzbetrags gebeten; andernfalls werde er widerrufen. Der Unternehmer verweigerte die Erstattung, der Verbraucher widerrief. Der BGH entschied, dass der Widerruf rechtmäßig war. Der Einwand des Unternehmers, der Widerruf sei rechtsmissbräuchlich, weil der Widerruf lediglich der Überprüfung der Ware diene und nicht der Durchsetzung einer (streitigen) Tiefpreisgarantie, ist nach dem BGH unerheblich. [mehr …] (16.03.2016)
  • OLG Köln: Internet-Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung abmahnfähig
  • Ein Internetkontaktformular über das in der Datenschutzerklärung nicht unterrichtet wird, ist rechtswidrig und kann von Mitbewerbern und Verbänden kostenpflichtig abgemahnt werden. Das hat das OLG Köln entschieden. Richtigerweise wird ferner zu überlegen sein, ob sogar eine Einwilligung erforderlich ist. VOELKER hat auf dieses Problem, das zumindest vor dem aktuellen Urteil des OLG Köln in der Praxis kaum berücksichtigt wurde, bereits in der Vergangenheit hingewiesen. [mehr …] (11.03.2016)
  • Hinweispflicht auf Online-Streitbeilegung ab 09.01.2016
  • Nach Art. 14 der Verordnung über die „Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ (EU VO Nr. 524/2013) müssen Shopbetreiber einen Link zur offiziellen Plattform der Online-Streitbeilegung „für Verbraucher leicht zugänglich“ ergänzen. An welcher Stelle der Link eingefügt werden muss, um „leicht zugänglich“ zu sein, ist bislang ungeklärt. Von vielen wird das Impressum vorgeschlagen. Ob dies jedoch von Verbrauchern als „leicht zugänglich“ empfunden wird, wird sich erst noch zeigen müssen. Auch die AGB werden von einigen als möglicher Ort genannt. [mehr …] (08.01.2016)
  • Haftung für Hyperlinks
  • Der BGH hat Anfang Januar ein Urteil im Volltext zur Hyperlinkhaftung veröffentlicht, mit dem er die Linkhaftung leicht verschärft. Eine Haftung kann – wie bisher – dann bestehen, wenn sich der Linksetzer die angelinkten Inhalte „zu Eigen macht“. Das kann z. B. dadurch geschehen, dass sich der Linksetzer durch einen eigenen Textbeitrag um den Hyperlink herum der Meinung auf der angelinkten Seite anschließt. Eine Haftung kann nach der aktuellen BGH-Entscheidung nun aber auch dann bestehen, wenn die angelinkte Seite Rechtsverletzungen enthält und der Linksetzer „zumutbare Prüfpflichten“ verletzt. Der Linksetzer soll damit für erkennbar rechtswidrige Inhalte der angelinkten Seite ab der Linksetzung haften. Für nicht erkennbar rechtswidrige Inhalte soll der Linksetzer ab Kenntnis (z. B. aufgrund eines Beanstandungsschreibens von einem Dritten) haften. [mehr …] (08.01.2016)
  • BFH: E-Books mit 19 % zu versteuern
  • Der BFH hat entschieden, dass E-Books mit 19 % zu besteuern sind, Papierbücher hingegen mit 7 %. [mehr …] (03.12.2015)
  • Haftungsausschluss im Impressum riskant
  • Der Haftungsausschluss im Impressum „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.“ ist unzulässig und abmahnfähig. [mehr …] (09.11.2015)
  • EuGH: Safe-Harbor-Abkommen unwirksam
  • Der EuGH hat das Safe-Harbor-Abkommen für unwirksam erklärt. Auch die allgemeinen Medien berichteten. Das Safe-Harbor-Abkommen ist ein rechtliches Konstrukt, um die Übermittlung von personenbezogenen Daten an bestimmte Unternehmen in den USA zulässig zu machen. Denn jede Datenübermittlung in ein Nicht-EU-Land bedarf einer datenschutzrechtlichen Rechtfertigung. Sofern ein Onlineshop-Betreiber daher Dienstleister in den USA einsetzt, sollte die datenschutzrechtskonforme Ausgestaltung überprüft werden. Viele Onlineshop-Betreiber werden z. B. durch die Einbindung von Google Analytics oder den Betrieb einer Facebook Fanpage betroffen sein.

    Neben dem Safe-Harbor-Abkommen bestehen insbesondere zwei Möglichkeiten, ohne eine Einwilligung des Betroffenen: Der jeweilige Vertrag mit dem Betroffenen macht inhärent eine Datenübermittlung in die USA erforderlich (z. B. Lieferanschrift in den USA) oder es wird mit dem Dienstleister in den USA ein gesonderter Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag muss von der EU-Kommission freigegebene Standardvertragsklauseln enthalten. Es bestehen weitere Möglichkeiten, die aber für Onlineshop-Betreiber allgemein nicht zielführend erscheinen.

    Hinsichtlich von Google Analytics wird die Auffassung vertreten, dass bei Verwendung der Funktion anonymizeIp keine personenbezogene Daten (sondern nur ein nicht-personenbezogener Teil der IP-Adresse) in die USA übertragen wird und deshalb keine Bedenken bestehen. Dies kann jedoch auch anders beurteilt werden, insbesondere wenn bedacht wird, dass der Inhalt der Funktion anonymizeIp zuvor von Google Inc. geladen wird, Google Inc. also die volle Kontrolle darüber hat, ob anonymisiert wird oder nicht.

    Die Datenschutzbehörden haben im Oktober bereits ein rigides Vorgehen sowie Überprüfungen angekündigt und haben auf den einschlägigen Bußgeldtatbestand (bis zu 300.000,00 EUR) hingewiesen. (09.11.2015)

  • Meldung am Rande: Singen des Happy-Birthday-Songs vermutlich doch keine Urheberrechtsverletzung
  • Das bekannte Lied „Happy Birthday to You“ ist (was weitgehend unbekannt ist) urheberrechtlich geschützt. Ein öffentliches Singen des Liedes muss daher vergütet werden. Warner Music Group erhält allein deshalb berichteweise rund 5.000,00 USD am Tag an Lizenzeinnahmen. Nun ist jedoch in einem Liederbuch von 1922 das Lied wohl ohne Urheberrechtsvermerk aufgefunden worden. In einem US-Gerichtsverfahren wird deshalb nun argumentiert, dass das Lied gemeinfrei sein müsse. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. In Deutschland klärt sich die Rechtslage vermutlich schneller, da selbst die GEMA davon ausgeht, dass ein Schutz nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz nur noch bis Ende 2016 besteht. (09.11.2015)
  • Rücknahmepflicht von „Elektroschrott“ für Onlinehändler
  • Das neue Elektro- und Elektroaltgerätegesetz (ElektroG) ist aktuell in Kraft getreten. Danach trifft auch Onlinehändler die Verpflichtung, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Onlineshop-Betreiber müssen kleinere Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm kostenlos und größere Geräte beim Kauf eines neuen Geräts zurücknehmen. Für Onlinehändler gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte zusammen die Grenze von 400qm übersteigen. Kleinere Onlinehändler sind somit von der Rücknahmepflicht ausgenommen.

    Die neue Regelung beruht auf einer europäischen Richtlinie. Diese Richtlinie wurde in Österreich einige Tage schneller umgesetzt als in Deutschland. Einige österreichische Händler haben berichteweise bereits in den vergangenen Tagen Onlineshops mit Sitz in Deutschland, die auch eine Lieferung nach Österreich anbieten, wegen der fehlenden Umsetzung der Regelung, abgemahnt.

    Beim Verkauf von Elektrogeräten sind weiterhin die Produktkennzeichnungspflichten nach dem ElektroG zu beachten. Eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung führt häufig zu Abmahnungen.

    § 17 ElektroG (09.11.2015)

  • LG Wuppertal: Werbeflyer muss vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular enthalten
  • Ein Unternehmer hatte einem Printmedium ein Werbeprospekt beigelegt, das eine Antwort- und eine Bestellkarte enthielt. Eine vollständige Widerrufsbelehrung und auch ein Muster-Widerrufsformular fehlten. Der Unternehmer berief sich darauf, dass er wegen der beschränkten Darstellungsmöglichkeit von einer vollständigen Wiedergabe absehen durfte (Art. 246a § 3 EGBGB). Dem ist das LG Wuppertal nicht gefolgt. Auch bei Werbeprospekten, in denen jedes zusätzliche Wort „bares Geld“ ist, müssen die Verbrauchsschutzvorschriften uneingeschränkt eingehalten werden. [mehr …] (09.11.2015)
  • LG Frankfurt a. M.: Sofortüberweisung darf nicht einziges Zahlungsmittel sein
  • Dem Verbraucher muss ein „gängige[s] und zumutbare[s] unentgeltliche[s]“ Zahlungsmittel im Onlineshop zur Verfügung stehen. Das bestimmt der neue § 312a Abs. 4 BGB. Das Zahlungsmittel „Sofortüberweisung“ erfüllt diese Kriterien nach dem LG Frankfurt a. M. nicht, da es „unzumutbar“ sei. Die Unzumutbarkeit bestehe, weil der Verbraucher zur Zahlung dem Betreiber von „Sofortüberweisung“ neben Kontodaten auch Kontoauszugsdaten und PIN-/TAN-Daten mitteilen muss sowie in den Abruf von Kontodaten einwilligen muss. Sofortüberweisung ist damit nicht verboten. Es muss jedoch wenigstens ein weiteres Zahlungsmittel angeboten werden, dass gängig, zumutbar und unentgeltlich ist. [mehr …] (05.08.2015)
  • E-Mail-Newsletter als verbotener Spam
  • Aus aktuellem Anlass: Das Zusenden von Werbe-E-Mails ist nach der Rechtsprechung abmahnfähig, wenn der Adressat nicht vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Als Werbe-E-Mail gilt auch ein Newsletter, der über branchengeschehen berichtet. [mehr …] (05.08.2015)
  • IT-Sicherheitsgesetz in Kraft
  • Das IT-Sicherheitsgesetz ist ein Gesetz mit dem das BSI-Gesetz, das Atomgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Telemediengesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz, das Bundeskriminalamtsgesetz und das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes geändert werden. Was hat es damit aus sich? [mehr …] (05.08.2015)
  • BGH: Framing ist jetzt erlaubt
  • YouTube-Videos dürfen, wie dies schon derzeit vollkommen üblich ist, als Frame eingebunden werden. Das hat der BGH jetzt in seinem Realität-II-Urteil entschieden. In Realität-I hatte der BGH das 2013 noch anders gesehen und die Frage dem EuGH vorgelegt. Der EuGH hielt das Framing 2014 jedoch für zulässig. Der BGH setzte diese Maßgabe des EuGH nun in deutsches Recht um. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht, sodass die Details noch nicht bekannt sind. [mehr …] (05.08.2015)
  • Planung für neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)
  • Der Jugendschutz im Internet soll – erneut – überarbeitet werden. Aktuell planen die Länder dem Vernehmen nach eine Onlinebefragung, die im aktuellen Monat (Juni 2015) durchgeführt werden soll. [mehr …] (03.06.2015)
  • AG Dortmund: Widerrufsrecht auch bei individuell konfiguriertem Sofa
  • Der Onlineshopbetreiber bietet individuell konfigurierbare Sofas an. Die Sofas werden erst nach der Bestellung hergestellt, weshalb der Onlineshopbetreiber das Widerrufsrecht aufgrund individueller Kundenauswahl ausschloss. Der klagende Verbraucher wählte die Farbe und die Position des Liegeelements eines Sofas aus und bestellte. Der Unternehmer stellte das Sofa her und lieferte. Folgetags widerrief der Verbraucher. Nach dem AG Dortmund (AG, Urt. v. 28.4.2015, Az. 425 C 1013/15) besteht das Widerrufsrecht; der Ausschluss war unwirksam. Begründung: Die Herstellung des Sofas könne zwar nicht mehr rückgängig gemacht werden, der Onlineshopbetreiber könne das Sofa aber möglicherweise noch anderweitig verkaufen. Erst 2014 hatte das LG Düsseldorf hingegen entschieden, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts bei einem konfigurierten Sofa zulässig ist. Zudem sei angemerkt, dass in der amtlichen Gesetzesbegründung als Beispiel für einen möglichen Ausschluss des Widerrufsrechts die Herstellung von individuell angepassten Gardinen genannt ist. Die Rechtsprechung scheint den Verbraucherschutz daher zum Teil zu überziehen. (03.06.2015)
  • Verbraucherstreitbeilegungsgesetz kommt
  • Das Bundeskabinett hat sich auf den Entwurf für ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG-RegE) geeinigt mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Die Richtlinie und der Gesetzesentwurf haben das Ziel, Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern außergerichtlich über private und behördliche Verbraucherschlichtungsstellen zu ermöglichen. Durch die anstehende Beteiligung von Bundestag und Bundesrat werden vermutlich noch Änderungen erfolgen, weshalb wir die Details zunächst nicht darstellen. Unter anderem Vorgesehen ist jedoch eine neue Belehrungspflicht gegenüber Verbrauchern: Unternehmer, die eine Webseite betreiben oder AGB verwenden, müssen auf die Schlichtungsmöglichkeit und -stelle hinweisen.

    (Volltext: VSBG-RegE) (03.06.2015)

  • OLG Frankfurt a. M.: Widerrufsfrist darf auf einen Monat verlängert werden
  • An sich eine Selbstverständlichkeit: Das gesetzliche Widerrufsrecht von vierzehn Tagen darf freiwillig auf einen Monat verlängert werden. In dem Fall war – soweit dies den Urteilsgründen entnommen werden kann – der Onlineshopbetreiber verklagt worden, weil er in der Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist bewusst mit „einem Monat“ statt mit „vierzehn Tage[n]“ angegeben hatte und damit von der im Gesetz wiedergegeben Musterwiderrufsbelehrung abgewichen ist. Das OLG Frankfurt a. M. hat nun entschieden, dass die geänderte Widerrufsbelehrung gesetzeskonform und nicht zu beanstanden ist. Der Onlineshopbetreiber habe ein verlängertes Widerrufsrecht angeboten, der Verbraucher habe dieses angenommen. Wichtig ist die Entscheidung auch unter einem anderen Aspekt: Das OLG Frankfurt a. M. hat aufgrund der seit Juni 2014 geltenden, neuen Rechtslage entschieden, dass die Angaben des Onlineshopbetreibers Vertragsbestandteil werden. Dies gilt z. B. auch für Lieferfristen (z. B. „2 bis 3 Tage“), die bei den Produktangaben erfolgen. (03.06.2015)
  • Klage wegen Verwendung des Facebook-Buttons
  • Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. hat verschiedene Unternehmen wegen der Verwendung des offiziellen Facebook-Buttons („Gefällt mir“) abgemahnt. Gegen Peek & Cloppenburg und Payback wurde Klage erhoben. Beanstandet wird die Verletzung von Datenschutzrecht, weil das Facebook-Plugin bei jedem Seitenaufruf von Facebook geladen wird, Facebook deshalb die Information des Seitenaufrufs erhält und somit ein „Bewegungsprofil“ erstellen könne. Wir haben auf den möglichen Datenschutzverstoß in der Beratung bereits bislang hingewiesen und technische Alternativen angeregt. [mehr …] (03.06.2015)
  • OLG Hamm: Widerrufsbelehrung muss Telefonnummer enthalten
  • Vor der großen E-Commerce-Reform im Juni 2014 war es abmahnfähig, wenn in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer angegeben wurde. Nach der Gesetzesänderung ist es nun abmahnfähig, wenn in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer fehlt. Das hat das OLG Hamm entschieden (Ents. v. 24.03.2015, Az. I-4 U 30/15). Jeder Onlinehändler sollte daher sicherstellen, dass die Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer enthält und dem aktuellen Rechtsstand entspricht. Die von VOELKER vorgeschlagenen Widerrufsbelehrungen sehen seit der Reform die Angabe einer Telefonnummer vor. (05.05.2015)
  • LG Hamburg: Adblock Plus wettbewerbsrechtlich zulässig
  • Mit dem Browser-Plugin Adblock Plus lassen sich Werbeeinblendungen von Webseiten unterbinden. Dadurch entgehen den Webseitenbetreibern Werbeeinnahmen. Adblock Plus war zuletzt auch deshalb in die Kritik geraten, weil bestimmte Werbeanzeigen als „nicht störend“ freigegeben wurden. Zudem können Werbeunternehmen offenbar auf eine Whitelist aufgenommen werden, wobei als größeres Unternehmen hierfür – neben der Erfüllung weiterer Voraussetzungen – ein Geldbetrag zu leisten ist. Eine wettbewerbswidrige Behinderung durch Adblock Plus hat das Landgericht Hamburg dennoch verneint. Maßgeblich für diese Entscheidung war offensichtlich, dass Nutzer von Adblock Plus die Voreinstellungen, einschließlich der Whitelist, leicht ändern können. (05.05.2015)
  • OLG Hamburg: Verbot des Weiterverkaufs von E-Books zulässig
  • Nach dem OLG Hamburg kann ein Online-Händler Kunden vertraglich verbieten, E-Books und Hörbücher „gebraucht“ weiterzuverkaufen (Az. 10 U 5/11). Die Entscheidungsgründe sind nicht veröffentlicht. Angesichts grundsätzlich abweichender Rechtsprechung des EuGH zum Thema „gebrauchte“ Software-Lizenzen ist allerdings derzeit offen, ob ein europäisches Gericht die Entscheidung des OLG Hamburg bestätigen würde. (05.05.2015)
  • Bundesregierung plant Buchpreisbindung auch für E-Books
  • Neue, also nicht gebrauchte Bücher dürfen nach dem Buchpreisbindungsgesetz nur zu den u. a. von Verlagen zuvor festgesetzten Preisen verkauft werden. Dem einzelnen Händler ist es also – anders als bei den meisten sonstigen Produkten – verboten, einen beliebigen Preis festzusetzen. Dies soll dem Schutz des „Kulturgutes Buch“ dienen. Bereits bisher unterliegen neben Büchern auch sog. „buchnahe Produkte“ der Preisbindung. Es kommt jedoch immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Ab wann soll z. B. eine PDF-Datei als Buch oder buchnahes Produkt gelten? Durch die Neuregelung wird das Abgrenzungsproblem wohl nicht gelöst. Es soll jedoch klargestellt werden, dass elektronische Buchersatzformen der Buchpreisbindung unterliegen. Der derzeitige Regierungsentwurf soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. (05.05.2015)
  • EU: Neue Datenschutzgrundverordnung
  • Eine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist weiterhin in Vorbereitung. Mit der DSGVO soll eine unmittelbar geltende, europäische Verordnung erlassen werden, die das Datenschutzrecht EU-einheitlich regelt. Zugleich sollen veraltete Datenschutzprinzipien grundlegend überarbeitet und an die heutigen, technischen Verhältnisse angepasst werden. Noch ist Vieles im Fluss, weshalb Änderungen durch E-Commerce-Anbieter noch nicht sinnvoll vorgenommen können. Derzeit ist geplant, dass die Abstimmung zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament ab Juni diesen Jahres beginnt. (07.04.2015)
  • BGH: Drohung mit Schufa-Eintrag verboten
  • Zahlt ein Schuldner nicht, droht man ihm weitere Schritte an. Üblich sind das Setzen von Zahlungsfristen und die Drohung mit gerichtlichen Schritten. Der BGH hat im März entschieden, dass eine Drohung mit einem Schufa-Eintrag hingegen nicht erlaubt ist. Wer dagegen Verstößt kann nach § 4 Nr. 1 UWG abgemahnt werden. Derzeit liegt nur die Pressemitteilung des BGH vor (Az. I ZR 157/13). Die Verbraucherzentrale hatte gegen Vodafone geklagt. Ergänzend sei angemerkt, dass die Drohung mit der Schufa auch eine Nötigung nach § 240 StGB darstellen kann. Die Pressemitteilung legt nahe, dass der BGH die Drohung mit einem Schufa-Eintrag dann als zulässig erachten könnte, wenn der Adressat zugleich darüber aufgeklärt wird, dass er den Schufa-Eintrag durch ein Bestreiten der Forderung verhindern kann. (07.04.2015)
  • BGH: Keine Vorabprüfungspflicht von Nutzerkommentaren
  • Das Internetportal HolidayCheck erlaubt die Bewertung von Hotels. HolidayCheck muss die Kosten für eine Abmahnung jedoch nicht tragen, wenn die Bewertung sofort entfernt wird und zukünftige Verstöße verhindert werden. Das hat der BGH im März entschieden (Az. I ZR 94/13). Der BGH setzt damit erfreulicherweise seine Rechtsprechung fort, wonach eine Haftung für Abmahnkosten erst ab Kenntnis besteht und dem Internetportalbetreiber keine proaktiven Überwachungspflichten auferlegt werden. Zu den Zeiten des Aufkommens von Internetforen hatte die Rechtsprechung noch sehr rigide Überwachungspflichten statuiert: Wer nicht alle Forenbeiträge vorab auch zu Nachtzeit kontrollieren könne, müsse sein Internetportal verkleinern oder entsprechende Mitarbeiter einstellen. (07.04.2015)
  • UWG soll reformiert werden
  • Das UWG, das Grundlage für die meisten Abmahnungen im E-Commerce ist, soll reformiert werden. An sich soll nur eine Anpassung an die europäische Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) erfolgen. Der derzeit bekannte 2. Referentenentwurf sieht jedoch durchaus grundlegendere Änderungen vor. Voraussetzung für einen Anspruch nach dem UWG soll nun ein Verstoß gegen eine „fachliche Sorgfalt“ sein, die im Gesetz näher beschrieben wird. Prof. Dr. Helmut Köhler, der einen der maßgeblichen Gesetzeskommentare zum UWG herausgibt, hat im März im Rahmen einer Veranstaltung in Stuttgart viel systematische Kritik geübt. Sollte der derzeitige Referentenentwurf Gesetz werden, entstünde große Rechtsunsicherheit über die Auslegung der neuen Normen. Durch systematische Mängel können aber auch neue Verteidigungsmöglichkeiten entstehen. (07.04.2015)
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