LG Hamburg: Adblock Plus wettbewerbsrechtlich zulässig

Mit dem Browser-Plugin Adblock Plus lassen sich Werbeeinblendungen von Webseiten unterbinden. Dadurch entgehen den Webseitenbetreibern Werbeeinnahmen. Adblock Plus war zuletzt auch deshalb in die Kritik geraten, weil bestimmte Werbeanzeigen als „nicht störend“ freigegeben wurden. Zudem können Werbeunternehmen offenbar auf eine Whitelist aufgenommen werden, wobei als größeres Unternehmen hierfür – neben der Erfüllung weiterer Voraussetzungen – ein Geldbetrag zu leisten ist. Eine wettbewerbswidrige Behinderung durch Adblock Plus hat das Landgericht Hamburg dennoch verneint. Maßgeblich für diese Entscheidung war offensichtlich, dass Nutzer von Adblock Plus die Voreinstellungen, einschließlich der Whitelist, leicht ändern können.

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