Beratung von Kommunen

Mit dem in den letzten Jahren fortschreitenden Mangel an ärztlichem Nachwuchs wird die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung vor Ort immer mehr zum Standortfaktor für Gemeinden. Gerade im ländlichen Bereich ist es festzustellen, dass altershalber aufhörende Ärzte keine Nachfolger mehr finden. Demografischer Wandel und geänderte Unternehmerkulturen im Freiberuflerbereich sind unter anderem Ursachen für diese Entwicklung. Zuständig für die Sicherstellung der Versorgung sind eigentlich die Kassenärztlichen Vereinigungen, die aber meist den landesweiten Fokus haben. Mitte 2015 hat daher der Gesetzgeber reagiert und den Kommunen Möglichkeiten eröffnet sich selbst an der Sicherstellung der ambulanten Versorgung vor Ort zu beteiligen, wenn sie dies wünschen.

Kommunen können nunmehr sogenannte medizinische Versorgungszentren gründen und damit als neuer Akteur an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Aber auch schon bislang gab es Möglichkeit im Vorfeld tätig zu werden und mit unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten zu versuchen, dass sich Ärzte vor Ort ansiedeln.

Das Ziel der Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in der Gemeinde erfordert ein spezifisch regionales Vorgehen mit individuellen Gestaltungslösungen.

VOELKER verfügt über ein Team aus qualifizierten und im Medizinrecht sowie im kommunalen Wirtschafts- und Steuerrecht seit langem tätigen Anwälten. Wir decken damit die Schnittstelle zwischen zwei hochregulierten Wirtschaftsbereichen mit breiter Expertise ab. Daneben verfügt VOELKER aus der jahrelangen Tätigkeit im Medizinrecht über Kooperationspartner im Bereich der Beratung und professionellen Geschäftsführung von medizinischen Leistungserbringern sowie der Personalgewinnung von ärztlichem Personal. Auf der anderen Seite gibt es auch langjährige Kooperationen mit Kommunalberatungen.

In einem solchen Verbund entwickeln wir individuelle Lösungen für die Sicherstellungen der ambulanten medizinischen Versorgung bei Ihnen vor Ort in der Gemeinde.

VOELKER berät Sie insbesondere bei

  • Kooperationen mit niederlassungswilligen Ärzten
    • etwa durch Vermietung von Immobilien
    • Praxisübernahme in Eigeneinrichtung
    • Gründung medizinischer Versorgungszentren
  • Begleitung der entsprechenden zulassungsrechtlichen Verfahren
  • Kommunal wirtschaftsrechtliche Themen bei eigener ambulanter Tätigkeit der Gemeinde
  • Kooperation mit anderen Leistungserbringern
  • (EU-)Beihilferechtliche Fragen
  • Steuerliche Fragen
  • Organisationsrechtliche Fragen einer eigenen ambulanten Tätigkeit
  • Arbeitsrechtliche Fragen (TVÖD/ZVK)
  • Vergaberecht
  • Datenschutzrecht
VOELKER & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB

info@voelker-gruppe.com
www.voelker-gruppe.com

 voelker-partner-mbb

Standort Reutlingen
Am Echazufer 24, Dominohaus
D-72764 Reutlingen
T +49 7121 9202-0
F +49 7121 9202-19
reutlingen@voelker-gruppe.com
Standort Stuttgart
Löffelstraße 46
D-70597 Stuttgart
T +49 711 2207098-0
F +49 711 2207098-35
stuttgart@voelker-gruppe.com
Standort Balingen
Hauptwasen 3
D-72336 Balingen
T +49 7433 26026-0
F +49 7433 26026-20
balingen@voelker-gruppe.com