Leistungen im Urheberrecht und Medienrecht

Das Recht der Medienbranche und der Kreativen

Das Urheberrecht schützt vor allem kreativ Tätige und deren geistiges Eigentum. Die Voraussetzungen für einen Schutz von kreativen Leistungen sind jedoch häufig den Beteiligten nicht genau bekannt. Die Verwertung der Leistungen erfolgt regelmäßig über verschiedene Unternehmen aus dem Bereich der Medienbranche. Im Internet wird außerdem schnell vergessen, dass die Übernahme von Ideen und Gestaltungen anderer deren Rechte verletzen kann.

In allen diesen Fällen können wir Ihnen weiter helfen. Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen aus den Bereichen:

  • Verlage
  • Neue Medien
  • Presse
  • Werbung
  • Design

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen, im Falle der Verletzung Ihrer Rechte an einer Gestaltung oder einem Design sowie bei der Reaktion auf Abmahnungen z. B. wegen Urheberrechtsverletzungen.

Wir beraten außerdem regelmäßig im Bereich Presserecht und zwar bei Berichterstattungen sowohl in den klassischen Bereichen wie Zeitung und Rundfunk, als auch in den neuen Medien, wie Social Media Plattformen.

Streit über Berichterstattungen in der Presse

Sie müssen feststellen, dass in einem Presseartikel falsche Behauptungen über Ihre Produkte enthalten sind? Ein Kunde von Ihnen überzieht Sie in einem Internetportal mit Schmähkritik? Sie werden abgemahnt, weil in dem von Ihnen angebotenen Blog-Portal ein Artikel über einen „Promi“ enthalten ist und Sie deshalb haften sollen?

Sie müssen feststellen, dass in einem Presseartikel falsche Behauptungen über Ihre Produkte enthalten sind? Ein Kunde von Ihnen überzieht Sie in einem Internetportal mit Schmähkritik? Sie werden abgemahnt, weil in dem von Ihnen angebotenen Blog-Portal ein Artikel über einen „Promi“ enthalten ist und Sie deshalb haften sollen? Sie wollen über eine Veranstaltung berichten und dabei verschiedene Fotos verwenden auf denen Teilnehmer der Veranstaltung abgebildet sind?

Im Presserecht ist es wichtig schnell die richtigen Maßnahmen zu treffen aber gleichzeitig deren Folgen zu durchdenken. Denn durch rechtliche Schritte, die unbedacht gewählt werden, kann in der Öffentlichkeit der negative Eindruck sogar noch verstärkt werden. Schon in der Erstbesprechung muss daher eindeutig geklärt werden, was die Ziele des Vorgehens sind und bei welchen Gegnern mit welchen Gegenreaktionen zu rechnen ist. Durch langjährige Erfahrung sowohl in den klassischen als auch in den neuen Medien können wir Ihnen hier nicht nur eine rechtliche Beratung anbieten, sondern auch aus unserer Erfahrung aus vielen Mandanten eine Einschätzung vermitteln, welches Vorgehen sinnvoll und zielführend ist.

Wir sind daher in den folgenden Bereichen tätig:

  • Schnellstmögliche Beseitigung der negativen Berichterstattung
  • Beratung für ein jeweils angemessenes Vorgehen
  • Erwirkung einstweiliger Verfügung
  • Verteidigung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
  • Prozessvertretung
  • Beratung zur Minimierung der Haftung bei eigener Berichterstattung

Recht der Verlage und der neue Medien

Die Verlage haben die schwierige Aufgabe die Leistungen der Kreativen wirtschaftlich zu vermarkten. Hierbei müssen die Verlage nicht selten erhebliche Vorfinanzierungen leisten und eigene Risiken eingehen. Gleichzeitig wollen andere Parteien an dem Erfolg - wenn ein solcher erwirtschaftet wird - partizipieren. Um die Risiken des Verlagshauses überschaubar zu halten ist neben der Wahl des Vertragspartners die Vertragsgestaltung eine der wichtigsten Maßnahmen.

In den klassischen Verlagsbereichen verfügen viele Verlage über umfangreiches Know-how zur Vertragsgestaltung und über langjährige Erfahrungen, welche Vertragsgestaltungen optimal in das eigene Portfolio passen. In den neuen Medien gelten aber häufig ganz andere Regeln, als im klassischen Verlagsbereich. Im Internet wird von den Verlagen häufig sogar erwartet, dass Leistungen vollkommen kostenlos angeboten werden. Die Vergütungen werden in solchen Konstellationen auf ganz anderen Wegen erzielt, beispielsweise über Werbung. Das muss in der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden und zwar bereits in der Vertragsgestaltung mit den Kreativen, deren Leistung über den Verlag vermarktet wird.

Wir sind daher insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:

  • Verlagsvertrag für klassische Bücher
  • Verlagsvertrag für E-Books
  • Beratung im Rahmen der Veröffentlichung von E-Books (z. B. über Amazon)
  • Herausgebervertrag
  • Autorenvertrag
  • Bestellvertrag
  • Agenturvertrag
  • Optionsvertrag
  • Übersetzervertrag
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung
  • Steuerrechtliche Optimierung

Design, Fotos und Bildrechte

Sie mussten feststellen, dass von Ihnen erstellte Texte oder Bilder einfach von einem Wettbewerber übernommen und auf dessen eigener Internetseite eingestellt wurden? Einer Ihrer Mitarbeiter hat im Internet ein „lizenzfrei“ angebotenes Bild kopiert und auf Ihre Homepage integriert und nun meldet sich eine Bildagentur und verlangte mehrere tausend Euro für die urheberrechtswidrige Verwendung diese Bildes? Sie haben viel Zeit und Geld in die Entwicklung eines hochwertigen Designs für Ihr Produkt investiert und nun verwendet ein Wettbewerber ein Design, das dem Ihres Produktes zum Verwechseln ähnlich ist?

Oftmals scheinen selbst große Unternehmen kein Lizenzmanagment zu betreiben und verwenden Leistungen Dritter ohne jegliche Vergütung. Andererseits werden im Internet viele Kreativleistungen angeblich als kostenlos nutzbare Leistungen angeboten und dann stellt sich heraus, dass dies doch nicht zutreffend war und Lizenzen anfallen. Damit Sie wissen, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen können, vertreten wir Sie in den Bereichen:

  • Formulierung von Rechten an Kreativleistungen, die für Sie erbracht werden (sogenannte Nutzungsrechtskataloge)
  • Gestaltung von Subunternehmer-Verträgen
  • Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte an den Kreativleistungen
  • Schutzfähigkeit der eigenen Leistungen (Urheberrecht, Geschmacksmuster, ergänzender wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz)
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen bei rechtswidriger Leistungsübernahme durch Dritte
  • Nachweis der Schadenshöhe (konkreter Schaden, Lizenzanalogie, Gewinnabschöpfung) und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Abwehr von Abmahnungen

Musik, GEMA & Co.

Sie planen eine Veranstaltung auf Ihrem Firmengelände und haben eine Band engagiert. Auf dem Stadtfest findet abends ein Live-Konzert statt. Sie verwenden auf Ihrer Homepage ein Werbevideo, dass mit Musik untermalt ist. In allen diesen Fällen sollten Sie sich Gedanken darüber machen, von wem Sie die Rechte erhalten die Musik zu verwenden. Neben der GEMA müssen zum Teil auch Rechte direkt beim Komponisten oder bei dessen Musikverlag eingeholt werden.

Wir helfen Ihnen bei der ordnungsgemäßen Einlizenzierung von Musikrechten und dabei, den richtigen GEMA-Tarif zu finden.

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