Gemeinderat und Kreistag: Streaming und digitale Teilnahme nun einfacher möglich Gesetzesänderung verbessert die Bedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Kommunen.

Am 16.07.2025 im baden-württembergischen Landtag beschlossen, am 29.07.2025 im Gesetzblatt veröffentlicht: Zum 01.09. treten mit dem „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften“ zahlreiche neue Regelungen in Kraft.
Im Zentrum steht die dauerhafte Möglichkeit für Mitglieder von Kreis- und Gemeinderäten, digital an (hybriden) Sitzungen teilzunehmen. Es wird nun einfacher, öffentliche Sitzungen per Livestream zu übertragen oder auf anderen digitalen Plattformen, wie beispielsweise in Form von Video-Podcasts, zugänglich zu machen.
Eine zentrale Neuerung ist die Einführung von § 37a in der Gemeindeordnung (GemO), der die Teilnahme von Gemeinderatsmitgliedern an Sitzungen aus der Ferne regelt. Hierfür könnte eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung getroffen werden, die jedoch den Vorsitzenden von der digitalen Teilnahme ausschließt. Des Weiteren wird § 35 GemO durch einen neuen Absatz ergänzt. Dieser erlaubt es Gemeinden, durch ihre Hauptsatzung festzulegen, dass Film- und Tonaufnahmen bei öffentlichen Sitzungen zu Veröffentlichungszwecken gestattet sind. Ohne eine solche Regelung wäre dies nur mit der Zustimmung aller anwesenden Ratsmitglieder zulässig.
Die Entscheidung, ob diese digitalen Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden, bleibt weiterhin den einzelnen Gemeinden überlassen.
Parallel zur GemO gelten die neuen Regelugen über die Landkreisordnung auch für die Kreistage.
In der Gesetzesbegründung wird argumentiert, dass eine Regelung in der Hauptsatzung, die mit qualifizierter Mehrheit beschlossen wird, aus datenschutzrechtlicher Sicht ausreichend sei. So könnten Film- und Tonaufnahmen auch dann ermöglicht werden, wenn ein einzelnes Ratsmitglied widerspricht. Allerdings ist diese Erleichterung ausschließlich auf Gremiumsmitglieder beschränkt und betrifft nicht andere, wie zum Beispiel Mitarbeitende. Für Letztere wäre weiterhin eine gesonderte Rechtsgrundlage, wie eine Zustimmung, notwendig. Eine weiterführende Prüfung zur Vereinbarkeit mit der DSGVO sowie deren Öffnungsklauseln könnte gegebenenfalls erforderlich sein.
Weitere interessante Neureglungen sind etwa:
eine Klarstellung zu Informationsansprüchen zu Beratungsunterlagen aus nichtöffentlichen Sitzungen: diese sind ausgeschlossen
es gibt künftig einen Ausgleich für Aufwendungen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit aufgrund einer Schwerbehinderung
Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat sollen in der Zusammensetzung von beschließenden Ausschüssen verkleinernd abgebildet sein
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Ein Blick in die Verkündung lohnt sich: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/detail/2025-71?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=gesetzblatt_newsletter&pk_source=gesetzblatt_newsletter
Fazit:
Das kommunalpolitische Interesse an Rechtssicherheit, der Wunsch nach Transparenz und nach einem Mehr an digitalen Möglichkeiten sind in der Praxis hoch. Die Gesetzesänderungen zielen zu Recht darauf, mehr Rechtssicherheit für Film- und Tonaufnahmen in kommunalen Sitzungen zu schaffen und dem wachsenden gesellschaftlichen Bedürfnis nach digitalen Informationsformaten gerecht zu werden. Etliche Gremien haben auf Streaming gewartet. Nun kann es losgehen.