Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen

Am 01.10.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen beschlossen. Es handelt sich hierbei bislang um einen Gesetzentwurf, der sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsprozess sind daher möglich.Der Entwurf reagiert auf den anhaltenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen. Neben dem Ausbau inländischer Ausbildungskapazitäten soll insbesondere die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen effizienter, transparenter und schneller ausgestaltet werden, um qualifizierten Fachkräften einen zügigeren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.Gleichwohl weist der Gesetzentwurf Kritikpunkte auf. So bleiben insbesondere die Pflegeberufe bislang unberücksichtigt, obwohl gerade in diesem Bereich ein erheblicher Fachkräftemangel besteht.

Zielsetzung des Gesetzes

Das Gesetz verfolgt im Wesentlichen drei Kernanliegen:

  • Beschleunigung der Verfahren

  • Entbürokratisierung

  • Digitalisierung und bessere Abstimmung zwischen Behörden

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist regelmäßig Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation oder einer Berufsausübungserlaubnis. Verzögerungen führen bislang häufig dazu, dass qualifizierte Fachkräfte über Monate hinweg nicht tätig werden können.

Zentrale geplante Änderungen

Bislang stand die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung im Vordergrund. Künftig soll die Kenntnisprüfung zum Regelfall werden.

Die Gleichwertigkeitsprüfung anhand eingereichter Unterlagen bleibt weiterhin möglich, tritt jedoch in den Hintergrund. Ziel ist eine Verfahrensvereinfachung sowohl für Antragsteller als auch für zuständige Behörden.

Wichtig ist: Die fachlichen Anforderungen an die Gleichwertigkeit der Ausbildung bleiben unverändert bestehen. Eine Absenkung des Qualifikationsniveaus ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Bereits jetzt wird aus Fachkreisen darauf hingewiesen, dass die Kenntnisprüfungen bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards unterliegen müssen, um eine verlässliche und rechtssichere Bewertung sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf setzt Artikel 4f der Richtlinie 2005/36/EG um und schafft eine klarere Rechtsgrundlage für den sogenannten partiellen Berufszugang.

Bestehen zwischen ausländischer und deutscher Qualifikation Unterschiede, soll künftig zumindest die Tätigkeit in denjenigen Bereichen erlaubt werden, in denen Gleichwertigkeit besteht. Fachkräfte könnten damit bereits in Teilbereichen eingesetzt werden, ohne das vollständige Anerkennungsverfahren abwarten zu müssen.

Die praktische Ausgestaltung dieses Instruments wird maßgeblich darüber entscheiden, ob hierdurch tatsächlich Beschleunigung und zugleich Patientensicherheit gewährleistet werden können.

Für Schulen nach dem ATA-OTA-Gesetz wird die Frist zum Nachweis der staatlichen Anerkennung um vier Jahre verlängert. Ziel ist es, Ausbildungskapazitäten zu sichern und Engpässe im Bereich der anästhesietechnischen und operationstechnischen Assistenz zu vermeiden.

Das Verfahren soll zudem umfassend modernisiert werden:

  • Möglichkeit der digitalen Antragstellung

  • Wegfall der zwingenden Schriftfor

  • Elektronischer Datenaustausch zwischen den Behörden

  • Informationsaustausch der Länder über bereits laufende Anerkennungsverfahren

Durch die bessere Abstimmung soll verhindert werden, dass parallele oder redundante Prüfungen stattfinden und Verfahren unnötig verzögert werden.

Betroffene Berufsgruppen

Das Gesetz betrifft insbesondere:

  • Ärzte

  • Zahnärzte

  • Apotheker

  • Hebammen

Nicht erfasst sind – bedauerlicherweise – Pflegeberufe.

Gerade bei Hebammen wird klargestellt, dass auch im Ausland absolvierte praktische Einsätze und digitale Lehrformate bei der Bewertung berücksichtigt werden können, sofern sie den deutschen Anforderungen entsprechen.

Lob und Kritik

Grundsätzlich wird der Gesetzentwurf als wichtiger Schritt zur Fachkräftesicherung begrüßt. Angesichts des demographischen Wandels und einer steigenden Zahl pflege- und behandlungsbedürftiger Menschen ist die Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland ein wesentlicher Baustein zur Sicherstellung der Versorgung.

Kritisch diskutiert wird insbesondere:

  • der Ausschluss der Pflegeberufe vom Anwendungsbereich,

  • die praktische Umsetzbarkeit der Kenntnisprüfung als Regelfall,

  • die Sicherstellung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards,

  • sowie die konkrete Ausgestaltung des partiellen Berufszugangs.

Gerade im Pflegebereich besteht ein erheblicher Fachkräftemangel. Nach Angaben aus der Praxis warten zahlreiche Pflegekräfte aus dem Ausland über viele Monate auf die Anerkennung ihrer Qualifikation. Vor diesem Hintergrund wird gefordert, auch die Pflegeberufe in die Reform einzubeziehen.

Darüber hinaus wird vereinzelt angeregt, die fachliche Kompetenz ausländischer Fachkräfte grundsätzlich zu vermuten und lediglich Sprach- und Fachkenntnisse zu überprüfen, um einen schnelleren Berufseinstieg zu ermöglichen. Ob und in welcher Form solche Vorschläge Eingang in das Gesetzgebungsverfahren finden, bleibt abzuwarten.

Der Gesetzentwurf stellt einen bedeutsamen Reformansatz dar. Die Umstellung auf die Kenntnisprüfung als Regelfall kann Verfahren vereinfachen, sofern Prüfungsorganisation, Kapazitäten und Qualitätsstandards entsprechend ausgestaltet werden.

Entscheidend wird sein, ob die geplanten Maßnahmen in der praktischen Umsetzung tatsächlich zu einer spürbaren Verfahrensbeschleunigung führen oder ob strukturelle Vollzugsprobleme auf Länderebene fortbestehen. 

Die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren stellt einen wesentlichen Baustein zur langfristigen Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Deutschland dar. Ob die vorgesehenen gesetzlichen Neuerungen jedoch in der praktischen Umsetzung tatsächlich zu einer spürbaren Verfahrensverkürzung und administrativen Entlastung führen, wird sich erst im Vollzug zeigen.

Für Antragsteller, Gesundheitseinrichtungen und zuständige Behörden ergeben sich bereits jetzt vielfältige rechtliche Fragestellungen – insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Kenntnisprüfung, den partiellen Berufszugang sowie Übergangs- und Bestandsschutzregelungen.

Da sich der Gesetzentwurf derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet, bleibt abzuwarten, ob er in seiner jetzigen Fassung in Kraft treten wird oder ob im weiteren Gesetzgebungsprozess noch substanzielle Änderungen vorgenommen werden.

Date: 20. Feb 2026