Presse- und Bildrechte Sicherheit im Umgang mit Bildrechten kann man lernen.

Ein herzlicher Dank gilt Dr. Christina Blanken für das praxisnahe Training mit dem besonderen Fokus auf die Perspektive der öffentlichen Hand. Ein besonders aufschlussreicher Moment war die Erkenntnis, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht für die Presse gilt – und welche konkreten Auswirkungen dies beispielsweise auf Veröffentlichungen im Amtsblatt einer Gemeinde haben kann.
Ebenfalls spannend waren die geteilten Erfahrungen im Umgang mit historischen Fotos, etwa aus Stadtarchiven. Es wurde deutlich, dass Angaben wie „Foto: @Stadt“ in der Regel keine rechtssichere Lösung darstellen – selbst dann nicht, wenn die Aufnahmen von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung stammen.
Hilfreich war zudem der Hinweis auf das sogenannte „Framing“ als gestalterisches und rechtliches Mittel. Auch das Konzept der „Zweckübertragungslehre“ konnte offenbar neues Interesse wecken und wurde von vielen Teilnehmenden positiv aufgenommen.
Das Online-Seminar bot eine gelungene Mischung aus Grundlagenwissen und spezialisierten Inhalten. Der vielfach geäußerte Wunsch nach einer Fortsetzung unterstreicht die Relevanz und Qualität der Veranstaltung.