Reform der Bauordnung Tiesler & Müller (Voelker & Partner mbB) analysieren neue LBO im Staatsanzeiger

Neuer gesetzlicher Rahmen für mehr Tempo im Bauwesen
Mit dem „Gesetz für das schnellere Bauen“, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, sollen Baugenehmigungen künftig zügiger erteilt und Bauprojekte flexibler umgesetzt werden können. Wesentliche Neuerungen sind unter anderem:
die Einführung einer Genehmigungsfiktion: bleibt eine Entscheidung innerhalb von drei Monaten aus, gilt der Antrag als genehmigt,
der Wegfall des Widerspruchsverfahrens,
die Einführung standardisierter Typengenehmigungen,
vereinfachte Umbauten im Bestand durch gelockerte Abstandsflächen und Brandschutzvorgaben,
sowie der verfahrensfreie Ausbau von Wohnraum und Ladeinfrastruktur.
Fachliche Einordnung aus der Kanzlei
Der ausführliche Beitrag wurde von Hannah Tiesler, Rechtsanwältin und Leiterin Öffentlicher Sektor bei Voelker, und Steffen Müller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Voelker, verfasst. Beide beleuchten die Chancen der Reform ebenso wie mögliche rechtliche und praktische Herausforderungen.