Reform der Bauordnung Tiesler & Müller (Voelker & Partner mbB) analysieren neue LBO im Staatsanzeiger

Baden-Württemberg bringt eine der umfassendsten Reformen der Landesbauordnung der letzten Jahre auf den Weg. Im Fokus stehen schnellere Verfahren, der Abbau bürokratischer Hürden sowie gelockerte bauliche Standards. Doch was bedeutet das konkret für Bauherren, Planer und Kommunen?

Neuer gesetzlicher Rahmen für mehr Tempo im Bauwesen

Mit dem „Gesetz für das schnellere Bauen“, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, sollen Baugenehmigungen künftig zügiger erteilt und Bauprojekte flexibler umgesetzt werden können. Wesentliche Neuerungen sind unter anderem:

  • die Einführung einer Genehmigungsfiktion: bleibt eine Entscheidung innerhalb von drei Monaten aus, gilt der Antrag als genehmigt,

  • der Wegfall des Widerspruchsverfahrens,

  • die Einführung standardisierter Typengenehmigungen,

  • vereinfachte Umbauten im Bestand durch gelockerte Abstandsflächen und Brandschutzvorgaben,

  • sowie der verfahrensfreie Ausbau von Wohnraum und Ladeinfrastruktur.

Fachliche Einordnung aus der Kanzlei

Der ausführliche Beitrag wurde von Hannah Tiesler, Rechtsanwältin und Leiterin Öffentlicher Sektor bei Voelker, und Steffen Müller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Voelker, verfasst. Beide beleuchten die Chancen der Reform ebenso wie mögliche rechtliche und praktische Herausforderungen.

Zum vollständigen Artikel im Staatsanzeiger:

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Date: 28. May 2025