Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei Einzug von Hilfeempfängern in ein ambulant betreutes Wohnangebot
Kern des Urteils: Aufenthaltsprinzip gilt – auch bei sehr kurzen Übergangsaufenthalten
Das BSG stellt klar: Ambulant betreute Wohnformen sind keine stationären Einrichtungen.
Daher gelten für sie andere Zuständigkeitsregeln:
Maßgeblich ist der tatsächliche Aufenthaltsort am Tag vor Eintritt in die ambulante Wohnform (§ 98 Abs. 5 SGB XII).
Die Aufenthaltsdauer spielt keine Rolle – auch ein kurzer Aufenthalt von wenigen Tagen kann die Zuständigkeit dauerhaft verlagern.
Eine analoge Anwendung des sog. Einrichtungsschutzes (§ 109 SGB XII) ist ausgeschlossen.
Damit bleibt der klassische „Herkunftsschutz“ allein stationären Einrichtungen vorbehalten.
Diese Klarstellung hat erhebliche praktische Bedeutung: Ortswechsel – selbst sehr kurzfristige – können die Verantwortlichkeit eines anderen Trägers begründen und zukünftige Kostenerstattungsstreitigkeiten nachhaltig beeinflussen.
Warum das Urteil so wichtig ist
Für Sozialämter und Eingliederungshilfeträger sorgt die Entscheidung für klare Orientierung:
Rechtssicherheit bei der Einordnung von ambulanten vs. stationären Wohnformen
Vermeidung zukünftiger Erstattungsstreitigkeiten
Stärkung des personenzentrierten Ansatzes im Einklang mit dem Bundesteilhabegesetz
Konsequenzen auch für die Eingliederungshilfe, da die entsprechenden Regelungen in SGB XII und SGB IX systematisch parallel aufgebaut sind
Empfehlungen für die Praxis
Sozialhilfeträger sollten künftig besonders darauf achten:
Aufenthaltsort am Vortag des Einzugs sorgfältig dokumentieren
Wohnform klar rechtlich einordnen (stationär vs. ambulant)
Erstattungsansprüche kritisch prüfen, da bei ambulanten Wohnformen meist keine Kostenerstattung nach Herkunftsgrundsätzen möglich ist
Interkommunale Abstimmungen verbessern, um Zweifelsfälle zu vermeiden
Vollständiger Bericht
Den ausführlichen Bericht mit allen juristischen Details, Hintergründen und Handlungsempfehlungen stellen wir Ihnen hier als PDF zur Verfügung: /@/file/7kvk8vCLCfdjkv2p