Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien Bundesgesetzliche Klarstellung zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs ab 2026
Gerade vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für die Jugendämter, sich bereits jetzt mit dem Entwurf und seinen praktischen Auswirkungen auseinanderzusetzen. Das Gesetz wird die Umsetzung des Ganz-tagsanspruchs in den Ferien deutlich prägen und bietet zugleich wichtige Hinweise darauf, wie die ört-liche Angebotsplanung ab dem Schuljahr 2026/27 gestaltet werden kann. Eine frühzeitige Analyse hilft daher, bestehende Strukturen zu prüfen, Kooperationen mit freien Trägern rechtzeitig zu vertiefen und interne Prozesse auf den neuen Rechtsrahmen vorzubereiten.
Mit dem vorliegenden Rundschreiben möchten wir Ihnen die Kernaussagen des Gesetzentwurfs, die Stellungnahme des Bundesrates sowie die daraus resultierenden praktischen Konsequenzen für die Jugendämter komprimiert, aber rechtlich fundiert darstellen. Ziel ist es, Ihnen eine solide Grundlage zu geben, um die örtlichen Planungs- und Abstimmungsprozesse für den Ferienzeitraum ab August 2026 vorausschauend zu gestalten.
über den Gesetzentwurf der Bundesregierung: /@/file/tpIzcSoUhjWKMaqu