Anstehende Änderung des Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) Konkretisierung der Aufgaben bei der Umsetzung des GaföG
Was ist der Hintergrund?
Mit dem GaFöG entsteht ab dem Schuljahr 2026/27 ein verbindlicher Anspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Bisher fehlten im Landesrecht jedoch klare Regeln dazu,
wer organisatorisch zuständig ist,
wie Bedarfe erfasst werden,
wie viele Ferientage als Schließzeiten zulässig sind,
und wie Informations- und Meldewege (z. B. beim Kinderschutz) laufen sollen.
Die wichtigsten geplanten Klarstellungen im Überblick
1) Umfang des Anspruchs & Ferienregelung
Ab 2026/27 gilt der Anspruch grundsätzlich werktäglich 8 Stunden, inklusive Schulferien – jedoch mit einer Ausnahme von bis zu 20 Werktagen pro Jahr (flexibel innerhalb der Ferien als „Schließzeiten“ nutzbar).
2) Jährliche Bedarfsabfrage bis 15. März
Eltern sollen ihren Bedarf bis zum 15. März für das folgende Schuljahr melden – an den örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder eine beauftragte Stelle (z. B. Kommune). Wichtig: Das ist keine Ausschlussfrist; auch später entstehender Bedarf muss bestmöglich berücksichtigt werden.
3) Zuständigkeiten & Kooperation
Formell bleibt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruchsgegner – operativ liegt die Umsetzung aber häufig bei Gemeinden und Trägern vor Ort. Eine verbindliche Ausbaupflicht der Gemeinden wie im Kita-Bereich ist im Entwurf nicht vorgesehen.
4) Datengestützte Planung / Statistik
Für Planung und Steuerung sollen regelmäßig Stichtagsdaten zu Kindern, Angebot und Personal erhoben werden. Ziel: bessere Bedarfs- und Ressourcenplanung.
5) Inklusion
Der Anspruch soll ausdrücklich auch für Kinder mit Behinderungen (inkl. SBBZ-Primarbereich) gelten; Bedarfe wie Assistenz und Beförderung sollen dabei berücksichtigt werden.
6) Kinderschutz: verschärfte Meldepflichten
Betreuungseinrichtungen sollen bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung verpflichtend (Muss-Vorschrift) melden; Meldewege werden stärker an Bundesrecht angelehnt.
Was bleibt kritisch – besonders aus Sicht der Jugendämter?
Spannungsfeld Verantwortung vs. Umsetzungsmacht (Jugendamt rechtlich zuständig, Gemeinden operativ entscheidend)
Schließzeiten ohne landesweite Koordination (Risiko unterschiedlicher Ferien-Schließungen, z. B. bei Geschwisterkindern)
hoher Verwaltungsaufwand (Meldeprozesse, Datenqualität, IT, Personal)
offene Qualitätsfragen (Mindeststandards, Aufsicht, Gewaltschutzkonzepte).
Damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab 2026/27 vor Ort wirklich funktioniert, braucht es jetzt vor allem praktikable Abläufe: Der Bedarf der Eltern muss rechtzeitig und verlässlich erfasst werden, Ferien- und Schließzeiten sollten abgestimmt und transparent kommuniziert sein, und die Rollen zwischen Jugendamt, Kommune, Schule und Trägern müssen eindeutig geklärt werden. Ebenso wichtig sind umsetzbare Kinderschutzwege (inklusive klarer Ansprechpartner und Schulungen) sowie eine einfache Datengrundlage, damit Planung und Ausbau nicht im Blindflug passieren.
Wer sich einen schnellen, gut einordnenden Überblick verschaffen möchte, was Baden-Württemberg im Schulgesetz konkret ändern will – inklusive Fristen, Ferienregelung und den praktischen Konsequenzen für Jugendamt und Kommunen – findet das kompakt im PDF: VOELKERaktuell – Schulgesetzänderung BW / GaFöG (PDF)