Schulgesetzliche Konkretisierung der Aufgaben bei der Umsetzung des GaföG Update-Stand: Zweite Lesung im Landtag BWund Beschlussempfehlung des Kultus-, Jugend- und Sportausschusses

Mit dem neuen Update zur geplanten Schulgesetzänderung in Baden-Württemberg verdichtet sich die Lage: Der Landtag hat den Entwurf inzwischen in zweiter Lesung beraten – und zwar auf Basis einer Beschlussempfehlung des Kultus-, Jugend- und Sportausschusses, der die Annahme empfiehlt. Damit ist sehr wahrscheinlich, dass das Änderungsgesetz noch in der letzten Sitzungswoche des Jahres verabschiedet wird. Für die Praxis heißt das vor allem: Die wesentlichen Regelungen mit Bezug zur Jugendhilfe bleiben inhaltlich weitgehend unverändert, werden aber durch die Ausschussdebatte politisch und praktisch präzisiert – ohne dass der Gesetzestext noch „jugendamtsfreundlicher“ nachgeschärft wird.

Was besonders relevant ist: Das Update bestätigt die zentralen Linien zur Ganztagsförderung (8 Stunden werktäglich, Ferien grundsätzlich eingeschlossen, 20 Werktage als mögliche Schließzeit; Bedarfsmeldung bis 15. März als Planungsinstrument – aber keine Ausschlussfrist). Gleichzeitig wird klarer, dass das Land die Qualität und Ausgestaltung der Ferienangebote nicht landesweit im Gesetz regeln will – vieles bleibt lokal bei Kommunen und Trägern. Damit bleibt auch das bekannte Spannungsfeld bestehen: Jugendämter sind rechtlich Anspruchsgegner, während Gemeinden in der Praxis eine Schlüsselrolle spielen, ohne dass das Schulgesetz eine echte Ausbau- oder Hinwirkungspflicht normiert.

Neu bzw. konkreter wird im Update auch der Blick auf die Daten- und Steuerungsthemen: Die geplante Schüler-ID soll zunächst in einer Pilotphase erprobt werden; Datenschutzbedenken werden ausdrücklich erwähnt. Kurzfristig ist kein „Datenzugriff“ der Jugendämter vorgesehen – mittelfristig ist aber damit zu rechnen, dass schulische Lern- und Leistungsdaten in Verfahren (etwa im Kontext § 35a SGB VIII) stärker in die Praxis hineinwirken.

Und: Das Papier macht deutlich, dass zusätzliche Dokumentations-, Erhebungs- und Koordinationsaufgaben eher kommen als gehen – Entlastungsschritte sind nicht erkennbar. Genau deshalb enthält das Update auch sehr greifbare Hinweise, was Jugendämter jetzt schon vorbereiten können: digitale Meldewege für die Bedarfsmeldung, robuste interne Zuordnung/Weitergabe von Bedarfen, belastbare Kooperationsrunden mit Kommunen und Trägern (inkl. Abstimmung von Ferien- und Schließzeiten) sowie interne Anpassungen bei Kinderschutz-Meldewegen und Schulungen.

Wer die Punkte nicht nur „allgemein“ verstehen, sondern die konkreten Konsequenzen für die Verwaltungspraxis sauber einordnen will (inklusive der Passagen zur Schüler-ID, zu Melde- und Kooperationsstrukturen und zu den Kinderschutzmeldewegen), findet die Details im vollständigen Update-PDF: VOELKERaktuell – Änderung Schulgesetz BW (Update, PDF).

Stand: 9. Dez. 2025