Update zur Frage der Finanzierungsinstrumente für Unternehmen in der Corona-Krise
I. Update zu Finanzierungshilfen auf Bundesebene:
Die KfW-Bankengruppe stellt mittlerweile ein Online-Hilfsprogramm zur Verfügung. Damit können Unternehmer, die bei ihrem Finanzierungspartner einen Kredit mit Bürgschaft durch Bundes- oder Landesbürgschaftsbanken beantragen wollen, den passenden Kredit ermitteln.Zur Online-Hilfe für die Ermittlung des passenden Kredites gelangen Sie über die zusätzliche Internetseite der KfW-Bankengruppe.
Für einen Überblick über die Angebote der KfW-Bankengruppe verweisen wir auf unseren Beitrag vom 25.03.2020 mit dem Titel Finanzierungsinstrumente zur Überbrückung der Corona-Krise.
II. Update zu Finanzierungshilfen auf Landesebene (Baden-Württemberg):
Es ergeben sich folgende Änderungen bezüglich des branchenoffenen Härtefallfonds des Landes Baden-Württemberg.Es erhalten ausschließlich Unternehmen und Selbständige Zahlungen, die in eine existenzielle Notlage geraten sind seit dem 11.03.2020 (WHO erklärt die Lage zur Pandemie).
Soloselbständige und Unternehmen mit weniger als 5 Beschäftigten müssen ihre Tätigkeit zur Erwirtschaftung ihres Haupteinkommens oder zumindest als ein Drittel des Nettoeinkommens ihrer Person ausüben.
Wer von einem anderen Bundesland und/oder eine andere Art von Förderung erhält, hat keinen Anspruch auf einen Zuschuss.
Wer bei Antragstellung falsche Tatsachen angibt, wahre Tatsachen unterdrückt oder einen Irrtum der Behörde über Tatsachen aufrechterhält, um Finanzierungshilfen zu erhalten kann sich wegen Betruges und/oder Falscher Versicherung an Eides statt strafbar machen. Im Falle des Betruges ist auch der Versuch strafbar.
Bitte beachten Sie deshalb unbedingt die Hinweise zur Antragsberechtigung und die „Anleitung zum Antragsverfahren“ für den Online-Antrag auf der Seite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg und halten Sie die dort vorgegebenen Antragsschritte ein. unter dem Stichwort Soforthilfe Corona.
Für einen weiteren Überblick verweisen wir auf unseren Beitrag vom 25.03.2020 mit dem Titel Finanzierungsinstrumente zur Überbrückung der Corona-Krise.
Stand: 30.03.2020