Elterngeld

Das Basiselterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Arbeitnehmerinnen haben i.d.R. 8 Wochen nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Diese werden in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet. Die Dauer des Elterngeldbezugs verkürzt sich entsprechend. Ist die Summe der Mutterschaftsleistungen geringer als das Elterngeld, wird der Differenzbetrag als Elterngeld ausbezahlt. Die Höhe des Elterngelds bestimmt sich nach dem durchschnittlichen Monatseinkommen, welches das betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielte, mindestens jedoch 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro monatlich. Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 %. Bei Einkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 %. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro sinkt die Ersatzrate auf 65 %.

Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden, können statt des Bezugs des bisherigen Elterngelds (Basiselterngeld) ElterngeldPlus beziehen oder beide Formen kombinieren. Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen, haben die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld zu beziehen (ElterngeldPlus). Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld in maximal halber Höhe. Entscheiden sich beide Eltern gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten, gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil. Bei Inanspruchnahme des ElterngeldPlus wird das einkommensabhängige Elterngeld auf die Hälfte des beim vollständigen Einkommenswegfall zustehenden Basiselterngeldes begrenzt. Die Mindestbeträge werden halbiert und betragen somit mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich.

Das Elterngeld ist bei der jeweils zuständigen Antragsstelle zu beantragen, die bundeslandabhängig unterschiedlich sind. In Baden-Württemberg ist Antragsstelle die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg in 76113 Karlsruhe.

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