Vertragliche und haftungsrechtliche Ansprüche im Falle der Absage von Veranstaltungen wegen des Corona Virus?
Erfolgt die Absage durch den Aussteller und nicht aufgrund behördlicher Verfügung, stellt sich die Frage, ob die Aussteller Ihre entstandenen Schäden gegenüber dem Veranstalter geltend machen können? Was sind die Voraussetzungen und welche Schäden können nachgewiesen werden?
Die Antworten auf diese Fragen hängen maßgeblich von dem Zeitpunkt der Veranstaltung, dem Zeitpunkt der Absage, der Größe der Veranstaltung sowie insbesondere den vertraglichen Vereinbarungen ab. Wir beraten Sie dazu gerne persönlich zu Ihrer Situation.
Stand: 18.03.2020