Geplante Anpassungen beim Elterngeld
Da die Koalitionsfraktionen dem Vorschlag bereits zugestimmt haben, ist zu erwarten, dass die geplanten Änderungen nun auch schnell verabschiedet werden.
Folgende wesentliche Änderungen sollen beschlossen werden:
- Elterngeldbezieher in systemrelevanten Berufen sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können und müssen keine Anrechnung mehr auf das Elterngeld in Kauf nehmen, wenn sie derzeit krisenbedingt ihre volle oder überwiegende Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
- Als zusätzliche Leistung zum Elterngeld erhalten Mütter und Väter, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, im Rahmen des seit dem Jahr 2015 geltenden EltergeldPlus einen Partnerschaftsbonus. Dieser Partnerschaftsbonus soll durch die Übergangsregelungen gesichert werden und Mütter und Väter, die aufgrund der Corona-Krise derzeit mehr arbeiten, sollen den Anspruch auf den Partnerschaftsbonus nicht verlieren.
- Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Elternzeit. Bisher wurde bei der Berechnung des Elterngeldes Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld nicht berücksichtigt, was zu einer erheblichen Reduzierung des Elterngeldes führen konnte. Nunmehr sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell aufgrund Kurzarbeit einen Einkommensverlust haben oder gar arbeitslos werden, keinen Nachteil beim Elterngeld haben. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.
Stand: 08.04.2020