Entgeltfortzahlungspflicht im Fall einer Quarantäne?

Nach dem Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsamt ein berufliches Tätigkeitsverbot aussprechen sowie Quarantäne anordnen. Die betroffenen Personen haben dann Anspruch auf Entschädigung gegen die zuständige Behörde, der während der ersten sechs Wochen nach dem Verdienstausfall (Nettoentgelt) und danach nach der Höhe des Krankengeldes bemessen wird. Bei Arbeitnehmern besteht die Besonderheit, dass Arbeitgeber für die Behörde für längstens sechs Wochen die Entschädigung an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen haben. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde, die die Maßnahme ausgesprochen hat, erstattet.

Um den Erstattungsanspruch bei der Behörde geltend machen zu können, sollten Sie sich die Untersagung der beruflichen Tätigkeit bzw. die Anordnung der Quarantäne schriftlich vom Arbeitnehmer vorlegen lassen und sicherheitshalber eine schriftliche Bestätigung der Behörde verlangen. Da Entschädigungsansprüche binnen einer Frist von drei Monaten nach Beendigung der Absonderung bei den zuständigen Landesbehörden zu stellen sind, sollte diese Frist dringend überwacht werden.

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