Finanzierungsverträge und Kreditsicherheiten in der Corona-Krise
Herausforderungen für Banken und Unternehmen
Insbesondere bisherige Sicherheitenbewertungen von Gewerbeimmobilien, Globalzessionen sowie von Produktionsmaschinen können unter Umständen nicht länger aufrechterhalten werden, wenn sich z. B. bei Automobilzulieferern ein erheblicher Rückgang der Auftragslage abzeichnet: War es vor Jahren noch möglich, sich abzeichnende Verschlechterungen mit Blick auf eine bisher reibungslose Geschäftsverbindung zunächst zu ignorieren und gemeinsam auf bessere Zeiten zu hoffen, zwingen neuerdings die Eigenkapitalanforderungen die Kreditinstitute zur laufenden Überprüfung der Werthaltigkeit bestellter Sicherheiten und ggf. zur Neubewertung, etwa wenn sich tatsächliche oder rechtliche Änderungen ergeben, die den Bestand oder die Werthaltigkeit der Sicherheit gefährden können (Art. 194 CRR). Die Bewertung von Sicherheiten und damit einhergehend die Frage der Vertretbarkeit der Fortführung eines kritischen Kreditverhältnisses (oder spiegelbildlich der Notwendigkeit einer Kündigung des Kreditverhältnisses) ist also eine ständige Herausforderung für Banken und Kreditnehmer gleichermaßen, die sich in Zeiten der Corona-Krise in besonderem Maße stellt.
VOELKER verfügt seit über 30 Jahren über eine umfassende Expertise im gesamten Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts: So haben wir beispielsweise im Zuge der Weltwirtschaftskrise der Jahre 2008 ff. – als ebenfalls plötzlich erhebliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen war und ein nicht vorhersehbarer zusätzlicher Kapitalbedarf bestand –zahlreiche Kreditinstitute und Unternehmen mit großem Erfolg beraten und vertreten. Auch die seit der letzten Wirtschaftskrise eingeführten neuen Regelungen zur Eigenkapitaldecke bei Kreditinstituten sind uns vertraut; insbesondere liefern wir deshalb bei Bedarf kurzfristig fundierte Gutachten über Bestand und Werthaltigkeit von Kreditsicherheiten wie sie nach Art. 194 CRR nunmehr zwingend vorgeschrieben sind und wir beraten bei Nachbesicherungen oder sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen sowie den zu treffenden Kreditentscheidungen (auch im Hinblick auf das Risiko einer möglichen späteren Insolvenz oder Insolvenzanfechtung etc.).
Zögern Sie nicht, uns jederzeit in diesem Zusammenhang zu kontaktieren. Denn auch und gerade in der jetzigen krisenhaften Situation steht Ihnen die bankrechtliche Abteilung von VOELKER mit voller Tatkraft beratend zur Seite.
Stand: 19.03.2020