Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen wurden Steuererleichterungen in Form von zinsloser Stundung sowie Herabsetzung von Steuervorauszahlungen auf den Weg gebracht. Das Bundesministerium der Finanzen teilt mit, dass es den Finanzbehörden erleichtert wird, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren. Die Finanzbehörden werden bei Unternehmen, die unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten. Des Weiteren werden die Voraussetzungen für die Anpassung der Vorauszahlungen erleichtert. Unter nachfolgendem Link findet sich der Vordruck zur Beantragung der Steuererleichterungen: https://www.finanzamt.bayern.de?doc=104233.
Stand: 18.03.2020