Vergaberecht in Zeiten der Corona-Krise
Am 19.03.2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das „Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ an Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände versandt. Nach dem Rundschreiben liegen die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vor, wenn dies der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung dient.
Stand: 27.03.2020