Absicherung durch Vollmachten
So einschneidend die derzeitigen Beschränkungen für uns alle auch sind, zeigen sie doch auch ein Gutes: gelebte Solidarität und unkomplizierte Hilfe für Menschen, die auf Grund ihres Alters oder ihrer eingeschränkten Gesundheit zu den Risikogruppen gehören. Ebenso bereitwillig wie spontan wird älteren oder von häuslicher Quarantäne betroffenen Menschen aus der Nachbarschaft oder dem weiteren persönlichen Umfeld Hilfe angeboten, etwa wenn es darum geht, Lebensmittel einzukaufen. Auf dieser einfachen Ebene reicht ein gegenseitiger Zuruf vollkommen aus. Anders ist es allerdings, wenn es um rechtliche oder medizinische Fragen geht oder darum, von dem Konto des Hilfebedürftigen Geld abzuheben. Hier wird die gelebte Solidarität an ihre Grenzen kommen. Wir können daher – wie in den letzten Jahren auch – nur raten, sich Gedanken über eine juristisch sauber ausgearbeitete Vollmacht zu machen. Das gilt insbesondere auch für Ehegatten. Denn die bloße Tatsache, verheiratet zu sein, erlaubt nicht, von Gesetzes wegen für den Ehegatten handeln zu können. Das schafft nur eine ausdrückliche Vollmacht.
Stand: 18.03.2020