Transparenzregister
Wer ist dieser „wirtschaftlich Berechtigter“? – Die Beantwortung dieser Frage kann ganz schön kompliziert werden und eine komplexe rechtliche Prüfung erfordern.
Grundsätzlich ist ein wirtschaftlich Berechtigter einer Gesellschaft, Stiftung oder eines Vereins eine natürliche Person, also ein Mensch. Diese natürliche Person kann aufgrund ihrer Mitgliedschaft, ihrer Inhaberschaft von Gesellschaftsanteile, aufgrund ihrer Stimmrechte oder Einspruchsrechte im Zusammenhang mit der eintragungspflichtigen Einheit besonderen Einfluss ausüben und deren Entwicklung und Handeln am Markt beeinflussen.
Zusammengefasst soll das Transparenzregister also zeigen, welche Menschen hinter teilweise komplizierten und mehrstufigen Konzernstrukturen stehen und am Ende den Gewinn kassieren oder darüber entscheiden, welche wirtschaftlichen Ziele ein Unternehmen verfolgt und wie es sich am Markt verhält.
Weiter soll das Transparenzregister Einsicht verschaffen, wer hinter Grundstücksverwaltungseinheiten steht. Jede Gesellschaft, Stiftung oder jeder Verein, die ein Grundstück bzw. eine Immobilie in Deutschland erwirbt oder deren Eigentümer ist, muss ebenfalls zum Transparenzregister angemeldet werden, auch, wenn der Sitz nicht in Deutschland ist. Damit soll für jeden erkennbar werden, welche Menschen in Deutschland mittelbar, etwa durch eine zwischengeschaltete Gesellschaft, Eigentum an Immobilien halten, welche Staatsbürgerschaft sie haben und wo sie leben.
Doch nicht jedes Vereinsmitglied oder jeder Gesellschafter ist automatisch wirtschaftlich Berechtigter seiner eintragungspflichtigen Einheit. Es kommt entscheidend darauf an, ob er, nach den gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GWG) ausreichenden Einfluss auf die eintragungspflichtige Einheit ausüben kann.
Überlassen Sie es nicht dem Zufall, ob Sie bei der Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten richtig liegen, sondern holen Sie sich kompetente Rechtsberatung und lassen Sie sich bei der Eintragung Ihrer Gesellschaft, Stiftung oder Verein im Transparenzregister unterstützen.
Leistungen
VOELKER verfügt über ein Team von spezialisierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im Bereich Gesellschaftsrecht, die Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister unterstützen und beraten, insbesondere:
Ersteintragung der Gesellschaft und anderer Rechtseinheiten im Transparenzregister;
Ermittlung des tatsächlich oder fiktiv wirtschaftlich Berechtigten;
Pflege des Transparenzregistereintrages und Vornahme von Änderungen;
Beratung bei Unstimmigkeitsmeldungen und Übernahme der Bearbeitung.