Auflage im Testament und Erbvertrag

Es gibt verschiedene Arten von Anordnungen, die in einem Testament getroffen werden können. So kann bspw. die Erbeinsetzung geregelt oder ein Vermächtnis zugewendet werden. Darüber hinaus werden häufig aber auch sog. Auflagen angeordnet um bspw. die Grabpflege nach dem eigenen Tod oder die Versorgung von Haustieren o.ä. zu regeln.

Es gibt verschiedene Arten von Anordnungen, die in einem Testament getroffen werden können. So kann bspw. die Erbeinsetzung geregelt oder ein Vermächtnis zugewendet werden. Darüber hinaus werden häufig aber auch sog. Auflagen angeordnet um bspw. die Grabpflege nach dem eigenen Tod oder die Versorgung von Haustieren o.ä. zu regeln.

Die Auflage dient also dazu, einer anderen Person – regelmäßig dem Erben – eine bestimmt Handlung aufzutragen bzw. ihr vorzugeben, diese Handlung zu unterlassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung entsteht dadurch nicht. In Abgrenzung zu einem Vermächtnis, durch das eine andere Person bspw. einen Gegenstand oder einen Geldbetrag zugewendet bekommt (also eine Art „Schenkung auf den Tod“ erhält), wird bei einer Auflage lediglich eine bestimmte Person mit einer Art „Aufgabe“ beschwert. Es entsteht also kein Anspruch auf eine bestimmte Leistung.

Den Vollzug der Auflage können vor allem der Erbe oder die Miterben verlangen. Auch die Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer können die Erfüllung der Aufgabe vom Beschwerten verlangen, wenn sie selbst beim Wegfall der mit der Auflage beschwerten Person an deren Stelle treten würden. Oftmals wird im Testament oder Erbvertrag zusätzlich ein Testamentsvollstrecker bestimmt, der die Erfüllung der Auflage unabhängig von den Miterben etc. sicher stellen soll und kann. Wenn die Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, kann auch die zuständige Behörde den Vollzug kontrollieren.

Beispiele für eine Auflage sind:

  • das Bestücken des Grabes mit bestimmten Blumen bzw. die Grabpflege allgemein
  • die Durchführung einer Feuerbestattung
  • die Aufnahme und/oder Pflege der Katzen oder die Unterbringung in einem bestimmten Tierheim
  • die Zahlung bestimmter Beträge an eine soziale Einrichtung, Stiftung o.ä.
  • konkrete Anweisungen zum Ablauf der Bestattung
  • die Vorgabe, bestimmte Nachlassgegenstände nicht oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist zu veräußern bspw. Wohnhaus

Die vorstehende Erläuterung soll einen ersten Einblick in das Institut der Auflage geben. Sie vermag eine Beratung im Einzelfall nicht zu ersetzen.

Sollten Sie konkrete Fragen haben oder eine Einschätzung zu Ihrem Fall wünschen, stehen wir jederzeit gerne für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Kosten einer solchen Beratung belaufen sich auf maximal 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Wie lange das Gespräch dauert und wie groß Ihr Vermögen ist, spielt hierbei keine Rolle.

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