Form eines Testaments
Grundsätzlich gibt es also zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihr Testament errichten können.
- Sie schreiben Ihr Testament handschriftlich (möglichst mit einem dokumentenechten Stift, z.B. Kugelschreiber) von der ersten bis zur letzten Zeile und unterschreiben es am Ende unter Angabe von Ort und Datum (privatschriftliches Testament) oder,
- Sie gehen zum Notar und lassen Ihr Testament dort beurkunden.
Wenn Sie mit Ihrem Ehegatten ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament errichten möchten, reicht es aus, wenn einer der Ehegatten das Testament handschriftlich abschreibt. Es muss jedoch von beiden Ehegatten unter Angabe von Ort und Datum unterschrieben werden, damit dokumentiert ist, dass im Testament der Wille beider Ehegatten enthalten ist.
Nur in gesetzlich ganz eng geregelten Ausnahmefällen kann ein Testament mündlich vor Zeugen errichtet werden. In aller Regel greifen diese Ausnahmen nicht.
Zu beachten gilt zudem, dass minderjährige Personen und Menschen mit Schreib- oder Sehbehinderung immer den Weg über einen Notar nehmen müssen.
Auch wenn Sie einen Erbvertrag schließen möchten, muss dieser von einem Notar beurkundet werden.
Die vorstehende Erläuterung soll einen ersten Einblick in das Thema der Form eines Testaments geben. Sie vermag eine Beratung im Einzelfall nicht zu ersetzen.
Sollten Sie konkrete Fragen haben oder eine Einschätzung zu Ihrem Fall wünschen, stehen wir jederzeit gerne für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Kosten einer solchen Beratung belaufen sich auf maximal 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Wie lange das Gespräch dauert und wie groß Ihr Vermögen ist, spielt hierbei keine Rolle.
Stand: 08.03.2023