Unternehmenskauf und -verkauf
Mit Hilfe von Verkauf und Restrukturierung können wirtschaftliche angeschlagene Unternehmen eine zweite Chance erhalten. Auch der Kauf von insolventen Unternehmen von einem Insolvenzverwalter kann für einen Erwerber eine interessante Option sein, sein eigenes Portfolio zu erweitern (Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz).
Viele Unternehmer begeben sich vor allem im Verkaufsprozess in unbekanntes Fahrwasser. Dies beginnt schon mit der Frage, ob man einen Verkauf von Gesellschaftsanteilen (sog. Share Deal) oder des Geschäftsbetriebs (sog. Asset Deal) bevorzugen sollte.
Regelmäßig läuft ein Unternehmenskauf oder -verkauf in mehreren Phasen ab: Planungsphase, Due Diligence, Kaufvertragsentwurf und -verhandlung, Signing und Closing und Integrationsphase.
Planungsphase
Am Anfang steht die Auswahl des Zielunternehmens aus Käufersicht oder die Ansprache potenzieller Käufer aus Verkäufersicht. Eine anonymisierte Teaser-Broschüre oder Kurz-Präsentation über das Unternehmen (Markt, Jahresumsatz) kann dazu dienen, Interesse zu wecken.
Haben sich Verkäufer und Kaufinteressenten gefunden, sollte zwischen den Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung (sg. Non Disclosure Agreement) geschlossen werden, bevor Einblick in wichtige Eckdaten des Zielunternehmens gewährt wird. In dieser Phase werden schon sensible Unternehmensdaten offengelegt, die leicht von Konkurrenten für eigene Zwecke missbraucht werden könnten. Das kann schon bei der Nennung des Verkäufers oder des zum Verkauf stehenden Unternehmens der Fall sein.
Die wichtigsten Eckpunkte, wie Zeitplan der Transaktion, Art des Kaufes, Kaufpreisvorstellungen und weiteres Vorgehen werden in einer rechtlich unverbindlichen Absichtserklärung (sog. Letter of Intent), festgehalten. In diesem Stadium kann sich der Käufer auch rechtswirksam ein exklusives Verhandlungsrecht zusichern lassen. Der Verkäufer darf dann mit anderen Interessenten nicht parallel verhandeln.
Due Diligence
Die Stellung eines Kaufinteressenten ist dadurch geprägt, dass er als Außenstehender keine genaue Kenntnis von dem Unternehmen als Kaufobjekt hat. Es besteht also ein Informations-Ungleichgewicht zugunsten des Verkäufers. Deshalb haben Käufer ein Interesse daran, das Zielunternehmen bzw. dessen Geschäftsbetrieb vor dem Kauf auf mögliche Risiken zu untersuchen und den Unternehmenswert zu bestimmen. Diese Prüfung wird als Due Diligence bezeichnet. Ziel der Due Diligence ist, dem Käufer eine solide Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, ob er den Unternehmenskauf wagen will. Die Ergebnisse der Due Diligence fließen anschließend in die Kaufvertragsverhandlung ein.
Die Prüfung des Unternehmens kann verschiedene Schwerpunkte haben, die auch branchenabhängig sind, und klopft das Unternehmen auf seine rechtlichen Verhältnisse ab. Steuerliche Risiken sowie Marktposition, Wettbewerbsumfeld und Finanz- und Ertragslage sind regelmäßig weitere Aspekte der Due Diligence.
Kaufvertrag und Vertragsverhandlung
Herzstück der Unternehmenstransaktion ist der Kaufvertrag und seine Verhandlung. Im Kaufvertrag werden sämtliche Aspekte des Unternehmenskaufs geregelt unter Abwägung der Chancen und Risiken des Unternehmens bis hin zu möglichen „worst case“-Szenarien und Streitfällen. Weiter können die Parteien über die Bewertung des Unternehmens diskutieren und über den Kaufpreis verhandeln.
Signing und Closing
Den Endpunkt der Kaufvertragsverhandlungen bildet das Signing, also der eigentliche Abschluss des Kaufvertrags durch Unterzeichnung und teilweise auch Beurkundung beim Notar – meist im Inland, aus Kostengründen und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen auch im Ausland.
Die Erfüllung des Kaufvertrages wird als Closing bezeichnet. Zum Closing-Zeitpunkt findet die Übertragung des Eigentums am Geschäftsbetrieb (im Fall des Asset Deal) bzw. der Inhaberschaft an Gesellschaftsanteilen (im Fall des Share Deal) statt. In der Regel muss der Käufer im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt gibt der Verkäufer das sprichwörtliche Ruder im Unternehmen an den Käufer ab. Der Käufer ist nun Inhaber des Unternehmens oder Geschäftsbetriebes und verantwortlich und für dessen wirtschaftlichen Erfolg.
Integrationsphase
Das Gelingen der Integration des gekauften Unternehmens in den Geschäftsbetrieb des Erwerbers oder in dessen Unternehmensgruppe (sog. Post Merger Integration) entscheidet letztlich darüber, ob der Transaktionsprozess insgesamt geglückt ist. Hierbei müssen Prozesse und Strukturen vereinheitlicht und Geschäftsbereiche auch organisatorisch zusammengelegt werden. Oftmals liegen die Gründe für das wirtschaftliche Scheitern einer Transaktion in dieser Phase.
Wird an einem Unternehmen nur ein Teil der Gesellschaftsanteile erworben (sog. Beteiligungskauf), ist ein besonderes Augenmerk auf etwaige Gesellschaftervereinbarungen oder Konsortialvereinbarungen zu legen, die regeln, wie die bisherigen Gesellschafter und der Neugesellschafter zusammenwirken, um das Unternehmen erfolgreich zu steuern.
Post-M&A-Streitigkeiten
Wir begleiten Sie auch bei rechtlichem Disput im Nachgang zu einem Kaufvertrag – also bei der Prüfung und Geltendmachung von Garantiefällen, bei Schadensersatzansprüchen oder bei deren Abwehr; außergerichtlich und gerichtlich.