Gewerbliches Mietrecht
Die Ver- oder Anmietung einer Gewerbeimmobilie unterscheidet sich vielfach von der Anmietung einer Wohnung. So steht der besondere gewerbliche Zweck, für den die Immobilie verwendet werden soll, im Mittelpunkt und ist bei der gesamten Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei der Vermietung von Spezialimmobilien wie Arztpraxen, Hotels oder Pflegeheimen, aber auch bei Industrieobjekten. Eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsgestaltung hilft Streit zu vermeiden und bietet den Beteiligten auch längerfristige Planungssicherheit. VOELKER berät und begleitet sowohl Mieter als auch Vermieter bei dem Entwurf und der Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen sowie später durch veränderte Rahmenbedingungen unter Umständen notwendig werdenden Nachträgen.VOELKER nimmt die Interessen von Mietern und Vermietern im bestehenden Mietverhältnis wahr und berät bei auftretenden Spannungen.
Auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie insbesondere dem Maklerrecht berät VOELKER, setzt berechtigte Ansprüche durch und wehrt unberechtigte Inanspruchnahmen ab.