Privates Bau- und Architektenrecht
- Abschluss von BGB- und VOB/B-Werkverträgen
- Mängel- und Gewährleistungsansprüche, Haftungsfragen
- Bauverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge
- Begleitung bei Vertragsverhandlungen, Prüfung von Vertragsentwürfen
- Vertragsabwicklung gegenüber Behörden und Gerichten
Die Errichtung eines Bauwerks erfordert das Zusammenspiel zahlreicher Akteure mit vielen Schnittstellen, die fehlerträchtig sind. Um kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, berät VOELKER bereits im Planungsstadium sowie bei der Vertragsgestaltung umfassend z.B. gewerbliche und private Bauherren, Architekten und Ingenieure, Generalplaner sowie Generalunternehmer und Werkunternehmer.
VOELKER vertritt und berät Auftraggeber und Bieter bei der Vergabe von Bauleistungen während des gesamten Vergabeprozesses. Dies umfasst die Prüfung und Erstellung der Vergabeunterlagen, Begleitung bei der Wertung der Angebote und der Zuschlagserteilung wie die Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren.
Die Begleitung und Vertretung von Bauherren, Bauträgern, Werkunternehmern, Architekten und Fachplanern bei auftretenden Gewährleistungsfragen sowie Fragen des Leistungsumfangs einzelner Gewerke (Nachträge) gehören ebenso zur Leistung von VOELKER wie die Geltendmachung und Durchsetzung von Werklohnansprüchen der Baubeteiligten.