Elterngeld

Das Basiselterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum grundsätzlich frei untereinander aufteilen; allerdings beträgt die maximale Bezugsdauer für ein Elternteil 12 Monate. Der gleichzeitige Bezug durch beide Elternteile ist aber nur für einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht für ein Elternteil zudem nur, wenn es für mindestens 2 Monate in Anspruch genommen wird.

Die Höhe des Elterngelds bestimmt sich nach dem durchschnittlichen Monatseinkommen, welches das betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielte, mindestens jedoch 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro monatlich. Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 %. Bei Einkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 %. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro sinkt die Ersatzrate auf bis zu 65 %. Arbeitnehmerinnen haben i.d.R. 8 Wochen nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Diese werden in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet. Die Dauer des Elterngeldbezugs verkürzt sich entsprechend. Ist die Summe der Mutterschaftsleistungen geringer als das Elterngeld, wird der Differenzbetrag als Elterngeld ausbezahlt.

Eltern können statt des Bezugs des Basiselterngelds das sog. ElterngeldPlus beziehen oder beide Formen kombinieren. Mit dem Elterngeld Plus haben Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen, die Möglichkeit, bis zu doppelt so lang Elterngeld zu beziehen. Entscheiden sich beide Eltern gleichzeitig für vier Monate jeweils 24 bis 32 Stunden wöchentlich zu arbeiten, gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil. Bei Inanspruchnahme des ElterngeldPlus wird das einkommensabhängige Elterngeld auf die Hälfte des beim vollständigen Einkommenswegfall zustehenden Basiselterngeldes begrenzt. Die Mindestbeträge werden halbiert und betragen somit mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Im Unterschied zum Basiselterngeld können beide Elternteile ElterngeldPlus für länger als einen Monat parallel beziehen. Auch der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld eines Elternteils und ElterngeldPlus des zweiten Elternteils ist länger als einen Monat möglich. Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird.

Überschreitet das Einkommen der Eltern eine gewisse Grenze, besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Für Geburten ab dem 01. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR (zuvor: 200.000 EUR) für Alleinerziehende und Paare. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Das zu versteuernde Einkommen kann dem Steuerbescheid entnommen werden und ist in aller Regel niedriger als das Bruttoeinkommen.

Das Elterngeld ist bei der jeweils zuständigen Antragsstelle zu beantragen, die bundeslandabhängig unterschiedlich sind. In Baden-Württemberg ist Antragsstelle die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg in 76131 Karlsruhe.

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