Bankrecht

  • Beratung und gerichtliche Tätigkeit in allen Fragen des Kreditgeschäftes, der Kreditsicherung und Sicherheitenverwertung einschließlich Zwangsversteigerungs- und -verwaltungsverfahren sowie Zwangsvollstreckungsverfahren

  • Begleitung von Transaktionsgeschäften (z.B. Kredit- und Forderungsverkauf, Transaktionen oder Umstrukturierungen des Kreditnehmerbetriebs, Corporate Finance)

  • Vertragsgestaltungen im gesamten Bankbereich

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in (Darlehens-) Widerrufsfällen

  • „Externe Rechtsabteilung“, u. a. laufende Beratung von Vorständen und Bankmitarbeitern, umfassende Beratung bei Schadensfällen der Banken