Pflege- und Betreuungsvertrag
In all den Fällen, in denen „Pflegeleistungen“ für nahe Angehörige erbracht werden, kann sich die Frage stellen, ob zwischen pflegender Person und gepflegter Person ein Pflege- und Betreuungsvertrag geschlossen werden soll. Auch wenn die Leistungen oft aufgrund familiärer Verbundenheit erbracht und von vielen Pflegenden als eine Selbstverständlichkeit angesehen werden, kann die Tätigkeit in gewissem Maß vergütet werden.
Unter den Begriff der Pflegeleistungen fällt hierbei nicht nur die körperliche Pflege, die Zubereitung von Mahlzeiten oder die Erledigung von Einkäufen, sondern bspw. auch die Erledigung von schriftlichen Angelegenheiten, Winterdienst und seelischer Beistand.
Auch unter erbrechtlichen Gesichtspunkten kann der Abschluss eines Pflege- und Betreuungsvertrags in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein.
Zur Vorbereitung eines Vertrags sollten die Pflegeleistungen über einen repräsentativen Zeitraum dokumentiert werden. Dazu kann bspw. ein Pflegetagebuch geführt werden, aus dem sich ergibt, welche Tätigkeiten wie oft am Tag/in der Woche/im Monat anfallen. Die Dokumentation dient später u.a. zur Berechnung für den „Wert“ der Leistung und des daraus resultierenden Vergütungsanspruchs.
Die vorstehende Erläuterung soll einen ersten Einblick in das Thema Pflege- und Betreuungsvertrag geben. Sie vermag eine Beratung im Einzelfall nicht zu ersetzen.
Sollten Sie konkrete Fragen haben oder eine Einschätzung zu Ihrem Fall wünschen, stehen wir jederzeit gerne für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Kosten einer solchen Beratung belaufen sich auf maximal 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Wie lange das Gespräch dauert und wie groß Ihr Vermögen ist, spielt hierbei keine Rolle.