Grundsätzlich müssen Erben im Rechtsverkehr Nachweise für ihre Erbenstellung erbringen.

Während ein notariell beurkundetes Testament in Verbindung mit dem Nachlasseröffnungsprotokoll des zuständigen Nachlassgerichts in der Regel ausreicht, um den erforderlichen Nachweis zu führen, verlangen Grundbuchamt und Banken bei eigenhändig errichteten Testamenten die Vorlage eines Erbscheins.

Geht es allerdings um eine Erbauseinandersetzung und sollen eine oder mehrere Immobilien auf einen Miterben übertragen werden, sieht das Gesetz in § 36 der Grundbuchordnung (GBO) eine Erleichterung vor.

Gem. § 36 GBO ist für eine solche Übertragung die Vorlage eines Erbscheins nicht erforderlich. Vielmehr genügt es, wenn ein sog. Überweisungszeugnis vorgelegt wird.

Das Überweisungszeugnis stellt dann einen vereinfachten Erbnachweis bezogen auf das betreffende Grundstück dar. Es hat insbesondere den Vorteil, dass seine Erteilung unter Umständen geringere Kosten auslöst als die Erteilung eines Erbscheins. Denn die Kosten für die Erteilung des Überweisungszeugnisses richten sich nach dem Gegenstandswert der zu übertragenden Grundstücke, während sich die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins nach dem gesamten Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls richten. Befinden sich im Nachlass neben den betreffenden Grundstücken also weitere Werte kann man die entstehenden Kosten mithilfe des Überweisungszeugnisses reduzieren. Man spart bares Geld.

Voraussetzung ist, dass die Übertragung im Rahmen der Auseinandersetzung geschieht und dass es mehr als einen Erben gibt.

Die vorstehende Erläuterung soll einen ersten Einblick in das Institut des Überweisungszeugnisses geben. Sie vermag eine Beratung im Einzelfall nicht zu ersetzen.

Sollten Sie konkrete Fragen haben oder eine Einschätzung zu Ihrem Fall wünschen, stehen wir jederzeit gerne für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Kosten einer solchen Beratung belaufen sich auf maximal 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Wie lange das Gespräch dauert und wie groß Ihr Vermögen ist, spielt hierbei keine Rolle.