IT-Security durch IT-Recht anhand von Beispielsfällen Cybersecurity Region Stuttgart Meetup bei IHK Stuttgart

Eine fehlende IT-Security ist oftmals bereits im Vertrag angelegt und damit, bevor auch nur die erste Zeile programmiert ist. Beispiel: Die DSGVO gilt für den Endkunden, der die Software betreibt. Sie gilt hingegen nicht direkt für den Entwickler der Software. Wenn im Vertrag nicht geregelt ist, dass der Entwickler die Software DSGVO-konform zu überlassen hat, kann die Software mangelfrei sein, auch wenn der Endkunde sie mangels DSGVO-Konformität nicht einsetzen darf. Anders gewendet: Der Endkunde haftet für die fehlende IT-Security. Dieses und weitere Beispiele im anschaulichen Vortrag.
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Unser Kollege Gerrit Hötzel wird als Referent vertreten sein – seien Sie dabei!
Anmeldung über fogenden Link:
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