NIS-2: Geschäftsleiterschulung für VPKA-Mitglieder
Reha-Einrichtungen und Akutkliniken, die unter die NIS-2-Richtlinie der EU fallen, müssen sich beim BSI registrieren.
Gerne erinnere ich daran, dass hierfür eine Frist bis zum 06.03.2026 gilt. Eine längere Frist gilt nur dann, wenn sich die NIS-2-Betroffenheit Ihrer Einrichtung erst kürzlich ergeben hat (z. B. weil erst aktuell die Schwelle von 50 Mitarbeitern überschritten wurde).
Teil der NIS-2-Regelungen ist eine neue persönliche Haftung der Geschäftsleitung, wenn die notwendigen NIS-2-Maßnahmen von der Geschäftsleitung nicht ergriffen und überwacht werden. Eine Delegation dieser Maßnahmen ist nicht möglich und die Haftung besteht mit dem Privatvermögen. Teil der Verpflichtungen ist eine regelmäßige Schulung der Geschäftsleitung.
Ich freue mich daher Ihnen, eine solche NIS-2-Schulung anbieten zu können, die sich speziell an die Geschäftsleitung richtet aber auch für weitere Führungskräfte sinnvoll ist.
Wann: 25.03.2026
Uhrzeit: 14:00 bis 15:30 Uhr
Wie: per MS-Teams
Die Schulung wird Dr. Gerrit Hötzel, Fachanwalt für IT-Recht, von der Kanzlei VOELKER durchführen. Er wird uns einen Überblick über die Anforderungen nach NIS-2 und die erforderlichen Maßnahmen geben und steht uns im Termin für Rückfragen zur Verfügung.
Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt. Die Veranstaltung ist für Sie kostenlos.
Wir bitten um eine kurze Anmeldung an info@vpka-bw.de. Den Link zur Einladung werden wir am Tag vor der Veranstaltung verschicken.