Beratung von Intensivpflegediensten

In der Pflegebranche findet ein stetiger Wandel statt: Neue Rahmenempfehlungen mit neuen Qualitätsanforderungen, das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) und Angleichung der Gehälter an Tariflohn sind nur einige aktuelle Stichworte.

Neben den langwierigen und aufwändigen Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen, kommt in letzter Zeit gerade für ambulante Intensivpflegedienste der Wettbewerb um geeignete Pflegekräfte hinzu, z.B. mit Krankenhäusern, die das Pflegepersonal mit „Fangprämien“ abwerben.

Intensivpflegedienste müssen daher neben ihrer Hauptaufgabe die Schwerkranken in unserer Gesellschaft zu pflegen noch eine Vielzahl von weiteren Aufgaben ein einem regulatorisch sehr dynamischen Umfeld bewältigen. Wir beraten und unterstützten ambulante und stationäre Intensivpflegedienste in ganz Deutschland seit vielen Jahren bei Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen, in Schiedsverfahren, bei Klagen gegen Schiedssprüche und Durchsetzung ihrer Ansprüche, damit sich die Pflegedienste wieder auf ihre eigentliche Aufgabe - die Pflege der Kranken - konzentrieren können.

Dabei zeichnen wir uns dadurch aus, dass wir den Pflegedienst ganzheitlich zur Seite stehen können, sowohl bei arbeitsrechtlichen, sozial- und vergütungsrechtlichen Problemen, aber auch bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen z.B. beim Verkauf des Unternehmens oder bei der Regelung des Altersausstieges oder Generationenüberganges im Unternehmen.

Unser Beratungsangebot:

  • Vergütungsverhandlungen
  • Unterstützung in Schiedsverfahren
  • Vertretung im Klageverfahren z.B. bei Schiedssprüchen
  • Arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • Sozialrechtliche Fragestellungen
  • Kauf und Verkauf von (Intensiv-)Pflegediensten
  • Regelung des Altersausstieges/Generationenübergang

Noch mehr Informationen finden Sie auch in unserem Flyer Life Science, in unserer MedTech-Broschüre und in der Pflegebroschüre.

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