Darüber hinaus werden selbst gängige Technologien wie E-Mails aufgrund der sich ändernden Gesetzeslange in Frage gestellt. So dürfen E-Mails im Zeitalter der DSGVO z. B. nicht mehr unverschlüsselt versendet werden. Darüber hinaus muss Vorsorge getroffen werden: Eine versehentlich an einen falschen Adressaten versendete E-Mail kann eine Meldepflicht gegenüber der Datenschutz-Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden auslösen.
Digitalisierung bedeutet jedoch auch den zunehmenden Einsatz von ganz neuen Technologien. Dies kann bedeuten, dass Sie eigene Technologien entwickeln und rechtskonform gestalten müssen, um Gewährleistungsansprüche wegen mangelnder Rechtskonformität zu vermeiden. Der Einsatz neuer Technologien kann aber auch bedeuten, dass Sie in Ihrem Unternehmen fremde Technologien einsetzen müssen und dafür die organisatorischen Rahmenbedingungen sicherstellen müssen.
Über die ständig neuen Fragestellungen aus dem Bereich der Digitalisierung informieren wir im Rahmen unseres „Forums Digitalisierungsrecht und Industrie 4.0“. In den bisherigen Foren haben wir u. a. behandelt:
- Donnerstag, den 18.02.2021: Digitale Plattformen rechtskonform gestalten (Web-Seminar)
- Donnerstag, den 21.11.2019: Geheimhaltungsvereinbarung richtig abschließen | Vertrieb DSGVO-konform gestalten
- E-Mails im Zeitalter der DSGVO - rechtskonform im Unternehmen
- Das Smartphone rechtskonform im Unternehmen
- Markteinführung, Vertrieb und Schutz vernetzter Produkte

Bitte melden Sie sich gerne:
Dr. Gerrit Hötzel
+49 711 70 71 25 31
stuttgart@voelker-gruppe.com
Stand: 10.01.2019