Forum Industrie 4.0 im Gerber am Dienstag, den 16. Mai 2017

Markteinführung, Vertrieb und Schutz vernetzter Produkte

Daten gelten als das Öl des 21. Jahrhunderts. Dennoch sieht unsere Rechtsordnung kein Eigentum an Daten vor. Sie haben also z. B. kein Eigentum an den Daten in Ihrem eigenen Smartphone.

Es gibt jedoch andere rechtliche Möglichkeiten als das Eigentum, um Daten Ihnen oder Ihrem Unternehmen rechtlich ausschließlich zuzuordnen. Um dies zu erzielen, muss jedoch frühzeitig an die komplexe Interessenlagen gedacht werden.

Beispiel: In einer Photovoltaik-Freiflächenanlage werden die Solarpanels automatisch ausgerichtet (maximale Sonnenausrichtung, Schutzposition bei Unwetter). Der Hersteller des Ausrichtungssystems erhebt hierzu Wetterdaten über Sensoren vor Ort. Die Steuerung der Solarpanels erfolgt per Internetverbindung durch den Hersteller des Ausrichtungssystems. Ein Wetterdienst möchte die vor Ort erhobenen Daten der Sensoren gerne „kaufen“, um die eigenen Vorhersagen zu verbessern. Wer darf diese Daten von den Sensoren verkaufen? Der Hersteller der Sensoren wird darauf hinweisen, dass er die Sensoren hergestellt hat, und die Sensordaten z. B. bei Wartungen mitnehmen dürfe. Der Anbieter des Ausrichtungssystems wird einwenden, dass das System nur wegen seiner Steuerung über das Internet funktioniere. Der Betreiber der Photovoltaik-Anlage wird zu bedenken geben, dass er die Anlage einschließlich der Sensoren gekauft habe und das Ausfallrisiko trage. Stehen die Daten also jedem zu?

Das FORUM INDUSTRIE 4.0 IM GERBER gibt im Rahmen einer kompakten Veranstaltung Antworten auf diese und angrenzende Fragen, wie z. B. den Umgang mit Fällen der Industriespionage. Zudem wird vertieft, welche Anforderungen bei der Markteinführung der vernetzten Industrie-4.0-Produkte zu beachten sind. Dabei werden auch Aspekte des Vertriebs, z. B. des für den Unternehmer sehr kostspieligen Vertragshändlerausgleichsanspruchs, betrachtet. Die Veranstaltung endet mit einem Beispiel anhand einer medizinischen Smartphone-App, die Daten beim Patienten erhebt und über ein Serversystem zur weiteren Verwertung an den Hersteller sendet.

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Veranstaltungshinweise und Flyer
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Ablauf der Veranstaltung

1. Industrie 4.0 heute
  • kurze Einführung
2. Wem „gehören“ meine Daten? Schutzmöglichkeiten.
  • Zivilrecht, Vertragsrecht, neue Datenschutzgrund-VO
  • Know-how-Schutz/Industriespionage
  • Schutz der Unternehmensdaten
  • Ideenschutz
3. Markteinführung und Vertrieb vernetzter Produkte
  • Vertriebsrecht, AGB
  • Produkthaftung
  • CE-Kennzeichnung nach ProdSG, GS-Zeichen etc.
4. Beispiel: Medical Mobile App mit Serverbackend
  • CE-Kennzeichnung, EU-Medizinprodukteverordnung
  • Datenschutz, neue E-Privacy-Verordnung
  • kommerzielle Verwertung der Kundendaten
  • Telemedienrecht, AGB, AppStore, Haftung

kleiner Imbiss

Organisation:

Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.

Anmeldung:

Anmeldungen werden erbeten bis zum Dienstag, den 9. Mai 2017,
per Fax an: 0711 707125 - 35
per E-Mail an: veranstaltungen@voelker-gruppe.com
oder postalisch an:
VOELKER & Partner
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