Geheimhaltungsvereinbarungen richtig abschließen
Vertrieb DSGVO-konform gestalten

am 21.11.2019 in Stuttgart

Geheimhaltungsvereinbarungen müssen klare Regelungen und Sanktionen enthalten, um wirksam zu schützen. Anderenfalls sind sie wirkungslos. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren erreichten und zukünftigen unternehmerischen Erfolg sichern. Auf Lizenzverträge und IT-Verträge wird dabei im Besonderen eingegangen.

Die Auswirkungen der DSGVO bleiben virulent. Auch im Vertrieb sind dringend Maßnahmen erforderlich, so z. B. im Hinblick auf die Einbindung von Handelsvertretern, Vertragshändlern und sonstigen Dritten in die eigene Absatzstruktur. Auch bei Kettengeschäften stellen sich zahlreiche Fragen — z. B. bei der Einbindung von Subunternehmern, die direkt an den Endkunden liefern sollen. Denn auch diese erhalten personenbezogene Daten — und seien es „nur“ Daten zu Ansprechpartnern.

Im Rahmen unserer Reihe „Forum Digitalisierungsrecht & Industrie 4.0“ gehen wir auf diese zwei Themenkomplexe ein, die sich beide auf die ordnungsgemäße Einbindung von Geschäftspartnern beziehen – einmal unter dem Aspekt der der Geheimhaltungsvereinbarungen anlässlich des neuen Geschäftsgeheimnisgesetzes und einmal unter dem Aspekt der DSGVO.

Geheimhaltungsvereinbarungen richtig abschließen und neues Geschäftsgeheimnisgesetz

Geheimhaltungsvereinbarungen müssen klare Regelungen und Sanktionen enthalten, um die vertraulichen Informationen des eigenen Unternehmens wirksam zu schützen. Anderenfalls sind sie wirkungslos. Vertrauliche Informationen müssen im Zeitalter des Geschäftsgeheimnisgesetzes heute – anders als früher – aktiv geschützt werden. Das am 26.04.2019 neu in Kraft getretene Gesetz fordert dazu „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ – ohne deren Ergreifung kein gesetzlicher Geheimnisschutz besteht.

Damit vertrauliche Informationen also auch zukünftig wirksam geschützt sind, müssen – neben wichtigen „klassischen Anforderungen“ – die Anforderungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes umgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht dazu die Frage, was unter den vom Gesetz genannten Anforderungen „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ zu verstehen ist. Inwieweit betrifft dies rechtliche, tatsächliche und technische Maßnahmen?

Auf die Besonderheiten von IT-Lizenzverträgen und Softwareverträgen wird dabei als Sonderfall eingegangen.

Klar ist: Als wichtigste rechtliche Maßnahme steht die richtige Gestaltung von Geheimhaltungsvereinbarungen im Vordergrund. Dazu gilt es ebenso „klassische Fallstricke“ bei der Geheimhaltungsvereinbarung zu vermeiden, wie die neuen Anforderungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes zu berücksichtigen.

DSGVO-konforme Ausgestaltung des Vertriebs

Sie haben nur B2B-Kunden und haben die DSGVO daher nicht zu beachten? Das wird so - leider - nicht stimmen. Denn auch bei bloßen B2B-Verhältnissen werden in der Regel personenbezogene Daten mit der Folge verarbeitet, dass die DSGVO vollumfänglich zu beachten ist.

Nach der DSGVO bedarf jede Einbindung eines Dritten einer datenschutzrechtlichen Grundlage sowie der Erteilung von datenschutzrechtlichen Informationen, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Dritte können - leider - bereits Ihre Handelsvertreter und Ihre Vertragshändler sowie weitere Personen sein, derer Sie sich zum Marketing und Absatz Ihrer Produkte und Dienstleistungen bedienen. Ein Personenbezug, der die Folgen der DSGVO auslöst, liegt ebenfalls sehr rasch vor. Es genügt in der Regel die Verarbeitung des Namens eines Ansprechpartners bei Ihren B2B-Kunden. Im B2C-Bereich liegt der Personenbezug durchweg vor. Welche Maßnahmen sind zu ergreifen und wie hat die Ausgestaltung praxistauglich erfolgen?

In der Veranstaltung gehen wir auf die vorstehenden Themen ein und zeigen praxistaugliche, rechtliche Lösungen rund um die Themen „Geheimhaltungsvereinbarungen“ sowie „DSGVO-konformer Vertrieb“ auf.

Referenten

Dr. Gerrit Hötzel
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Dr. Julian Bubeck
Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

Ein Auszug aus den Themen

  • Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen als Pflicht?
    • Vorgaben des Geschäftsgeheimnisgesetzes
    • Unterschied zwischen gesetzlichen und vertraglichem Schutzniveau
    • „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ im Sinne des § 2 Geschäftsgeheimnisgesetz
  • Geheimhaltungsvereinbarungen richtig gestalten
    • klassische Fallstricke
    • Struktur und wichtigste Regelungen
    • was tun bei Verletzung?
  • neues Geschäftsgeheimnisgesetz und IT-Verträge
    • Anpassung von Lizenzverträgen
    • Anpassung von sonstigen IT-Vertriebsverträgen
    • Besonderheiten des Geschäftsgeheimnisgesetzes für das Softwarerecht
  • DSGVO-konformer Vertrieb
    • Einbindung von Handelsvertretern
    • Einbindung von Vertragshändlern
    • Einbindung von Subunternehmern
    • Ausgestaltung von Kettengeschäften
    • Einbindung sonstiger Absatzmittler und Marketingdienstleister
    • DSGVO und Marketingmaßnahmen (Überblick)

Ein kleiner Imbiss steht bereit.

Termin, Location und Anmeldung

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 21.11.2019, 18:00 bis 20:00 Uhr, in den Büroräumen von VOELKER & Partner mbB im „Das Gerber“ statt.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung per E-Mail an: s.baum@voelker-gruppe.com,

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Wir bitten um zeitnahe Anmeldung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Anreise

Tübinger Straße 26, 70178 Stuttgart (Anreisebeschreibung als PDF)

Anreise mit dem Kfz: Parkhaus Gerberviertel, gesonderter Büroeingang gegenüber Parkplatz Nr. 131 (Ebene P1) / Nr. 176 (Ebene P2) / Nr. 221 (Ebene P3).

Anreise zu Fuß: Bitte den Büroeingang Tübinger Straße verwenden.

Weitere Informationen

Die besonderen Datenschutzinformationen finden Sie hier.
VOELKER & Partner
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