Validierung von Medizinprodukten – vom „notwendigen Übel“ zum Verhängnis
Medizinprodukte und -geräte – von Sterilisatoren bis hin zu Thermodesinfektoren (wie dem MelaTherm) – unterliegen der regelmäßigen Pflicht zur Validierung, Revalidierung und Leistungsqualifizierung. Auch wenn der Nutzen und die Frequenz dieser Maßnahmen unter Praktikern durchaus umstritten sind, besteht die gesetzliche Pflicht hierzu, welche aus den nachfolgend dargestellten Gründen nicht umgangen werden sollte (und kann).Bei der Validierung wird eine Anlage, ein Produkt oder ein Aufbereitungsprozess auf seine Eignung hin überprüft, die vorgegebenen Nutzungs- und Hygieneziele verlässlich zu erfüllen.