Die Bedeutung der Ausschlagung der Erbschaft für Versicherungsansprüche		
					BGH, Beschluss vom 23.07.2025 - XII ZA 16/25			
	
					 
			
	
		Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 23.07.2025 klargestellt, dass die Ausschlagung einer Erbschaft das Bezugsrecht aus einer Unfallversicherung nicht zu Fall bringt. Dieser Beschluss ist von erheblicher Bedeutung für alle, die eine Erbschaft aus bestimmten Gründen (z.B. Überschuldung des Nachlasses) ablehnen, aber dennoch Ansprüche aus Lebens- oder Unfallversicherungen geltend machen möchten.