Berechnung des Urlaubsanspruchs bei einer Erhöhung der Arbeitszeit, EuGH 11.11.2015 - C-219/14
Der EuGH entschied über die aus England vorgelegten Fragen bezüglich der Berechnung des Urlaubsanspruchs bei einem Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit. Dieser Entscheidung zufolge findet keine rückwirkende Nachberechnung des bereits erworbenen Urlaubsanspruchs auf die aktuelle Arbeitszeit statt.