Bauturbo am 30.10.2025 in Kraft getreten Was bedeutet das - insbesondere für Kommunen - und wie geht es nun weiter?

Das Gesetz ist mit dem am vergangenen Freitag, 17.10.2025, gefassten Beschluss nun auf der Zielgeraden. Zum In-Kraft-Treten bedarf es nur noch der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Dann sind die Kommunen am Zug:

Vor Ort wird sich entscheiden, inwieweit sich die Hoffnungen auf ein schnelleres Bauen bewahrheiten werden. Das Baurecht ist jedenfalls im Wandel und insbesondere die zentrale Änderung des § 246e BauGB bringt eine deutliche Veränderung zum Status Quo mit sich: Zugunsten von Wohnraumschaffung kann künftig vom Bauplanungsrecht abgewichen werden.

Im Gewand einer Erleichterung kommen auf die kommunalen Bauämter jedoch zugleich auch neue Anforderungen, Fristen und Prüfinhalte zu. Diese gilt es nun rechtssicher in die tägliche Praxis zu "übersetzen", damit das Ziel von Planungserleichterungen und Beschleunigung auch erreicht werden kann.

Stand: 30. Okt. 2025