Neuregelung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Offenlegungspflicht
Mit Wirkung zum 1.4.2017 traten umfangreiche Neuregelungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung ist , die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu begrenzen und rechtswidrige Vertragskonstruktionen, insbesondere Scheinwerkverträge, zu verhindern. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Änderungen des ab 01.04.2017 geltenden AÜG vor. Die zitierten Paragraphen beziehen sich bereits auf die Fassung des AÜG ab 01.04.2017.