Kommunalabgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht
Auch außerhalb der allgemeinen Steuergesetze sind staatliche Stellen berechtigt, für bestimmte Sachverhalte von Bürgern Abgaben zu erheben. Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes haben Kommunen die Möglichkeit, für den Anschluss von Grundstücken beispielsweise an die öffentliche Wasserver- oder Abwasserentsorgung Anschlussgebühren zu erheben. Für die erstmalige Herstellung öffentlicher Verkehrswege (Erschließungsanlagen) können die Kommunen Erschließungsbeiträge erheben. VOELKER berät und vertritt Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen bei der Prüfung beitragsrechtlicher Fragestellungen, der gerichtlichen Durchsetzung von Beitragsforderungen vor den Verwaltungsgerichten sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen.