Umweltrecht, Boden- und Grundwasseerverunreinigungen

Das Umweltrecht befasst sich mit den Vorschriften zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Emissionen und Immissionen sowie dem Umgang mit umweltgefährlichen Anlagen und Stoffen. Für die Errichtung, die Änderung, die Erweiterung sowie den Betrieb bestimmter Anlagen ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig. Auch für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie die Nutzung von Gewässern kann die Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis notwendig sein. VOELKER berät umfassend in wasserrechtlichen sowie immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und vertritt dabei die Interessen von Unternehmen und Privatpersonen. Hierzu gehört

  • die Interesenwahrnehmung gegenüber Alteigentümern und Behörden
  • die Gestaltung und Verhandlung von Sanierungsvereinbarungen
  • die Gestaltung und Verhandlung von privatrechtlichen Verträgen mit den Sanierungsbeteiligten (Baufirmen, Gutachtern etc.)
  • die Vertretung in Widerspruchs- und Klagverfahren
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