Reform der Entsenderichtlinie verabschiedet: Gleicher Ort, gleiche Arbeit, gleicher Lohn?

Das EU-Parlament hat am 29.05.2018 neue Vorschriften gegen Lohndumping beschlossen. Ab Mitte 2020 sollen Arbeitnehmer, die ins Ausland entsendet werden, den gleichen Lohn erhalten wie einheimische Arbeitnehmer.

Hintergrund der Reform ist die Tatsache, dass bisher nicht selten Arbeitnehmer befristet aus ihrem Heimatland entsandt wurden, um im Zielland preiswert Aufträge zu erledigen. Bislang mussten die entsendenden Unternehmen jedoch lediglich Mindeststandards – Paradebeispiel: Mindestlohn – einhalten.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Lohn- und Sozialstandards in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten kam es bei den Entsendungen häufig zu Einkommensunterschieden und Wettbewerbsverzerrungen: Während die einheimischen Arbeitnehmer Tariflöhne und Lohnzulagen bezogen, gingen die entsandten Arbeitnehmer leer aus. Häufig wurden den entsandten Arbeitnehmern zusätzlich die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft vom Lohn abgezogen.

Dies soll sich mit der neuen Entsenderichtlinie verändern:

  • Für die entsandten Arbeitnehmer gelten künftig auch die Regeln zur Bezahlung der einheimischen Kollegen. Hierunter fallen nicht nur gesetzliche Regelungen sondern auch allgemeinverbindliche Tarifverträge. Sind gesetzlich oder tarifvertraglich besondere Lohnbestandteile wie Zulagen und Prämien (Schlechtwetter-Zuschläge, Weihnachtsgeld etc.) festgelegt, sind diese auch bei den entsandten Arbeitnehmern zu berücksichtigen.
  • Zentraler Punkt der Reform ist die Befristung der Entsendung auf 12 Monate, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf 18 Monate. Läuft die Befristung aus, gelten für die entsandten Arbeitnehmer alle arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften des Gastlandes.
  • Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten dürfen nicht mehr vom Lohn abgezogen werden.
Fazit: Die auf den ersten Blick gerechtfertigte und begrüßenswerte Gleichbehandlung entsandter und einheimischer Arbeitnehmer könnte sich in der Praxis negativ auf die Entwicklung des EU-Binnenmarkts auswirken. Für Mitgliedsstaaten die bisher durch geringe Lohnkosten von der Entsendung von Arbeitnehmern profitierten, könnte sich eine deutliche Auftragsverschlechterung ergeben. Damit würden sich allerdings auch die mit der Reform eigentlichen bezweckten Verbesserungen für entsandte Arbeitnehmer in Luft auflösen.
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