Konzernprivileg im Cyber Resilience Act (CRA)?
Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2024/2847, besser bekannt als Cyber Resilience Act (CRA), hat der europäische Gesetzgeber einen umfassenden Rechtsrahmen für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen geschaffen. Während die Fristen zur Umsetzung bereits laufen und Unternehmen bis Ende 2027 die volle Compliance sicherstellen müssen, rücken zunehmend Detailfragen in den Fokus der juristischen Bewertung. Besonders für komplex strukturierte Unternehmensgruppen stellt sich die Frage, wie der Transfer von Software und Hardware zwischen verbundenen Unternehmen regulatorisch zu bewerten ist. In der Beratungspraxis der Kanzlei VOELKER zeigt sich, dass die Annahme eines automatischen „Konzernprivilegs“ im Produktsicherheitsrecht ein erhebliches Haftungsrisiko birgt. Da der CRA darauf abzielt, die gesamte digitale Lieferkette abzusichern, werden interne Abläufe einer neuen, strengen Prüfung unterzogen